Efahrungsgemäß gibt es für Betroffene kaum eine schlimmere Zeit, als der Zeitraum zwischen der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis und der endgültigen gerichtlichen Entscheidung, vielleicht abgesehen von dem Zeitraum zwischen dem Absolvieren der MPU und dem Eintreffen des Gutachtens. Jede Gewissheit ist besser als diese Zerrissenheit zwischen Hoffnung und Bangen.

Gerade dann, wenn man beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, droht der Verlust des Arbeitsplatzes, die Familie reagiert häufig mit Vorwürfen, seitens der Kollegen kommt der Spott hinzu. Genaues lässt sich über die Dauer des Zeitraumes nur eines sagen: Für den Betroffenen dauert er eigentlich viel zu lange. Was geschieht eigentlich in dieser Zeit?

Zunächst einmal wird die Polizei ihre Ermittlungen abschließen. Gelegentlich sind noch Unfallzeugen zu vernehmen, je nach den vom Beschuldigten erhobenen Einwänden sind gegebenenfalls Sachverständigengutachten einzuholen. Wenn man Pech hat, ist der Sachbearbeiter bei der Polizei, der den Vorgang bearbeitet, auf einem Kursus, im Urlaub oder durch sonstige Fälle an der zügigen Bearbeitung gehindert.

Hat die Polizei die Ermittlungen endlich abgeschlossen, werden die Akten dem Staatsanwalt vorgelegt. Gelegentlich stellt der fest, dass ihm die Informationen noch nicht ausreichen und beauftragt die Polizei mit weiteren Ermittlungen...

Erst dann, wenn der Staatsanwalt seine Ermittlungen abgeschlossen hat, tritt das Verfahren in eine neue Phase. Hat der Beschuldigte einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt, kann dieser nunmehr erstmals Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen. Dem Beschuldigten selbst wird dieses Recht versagt.

Erst jetzt lässt sich eine einigermaßen sichere Prognose abgeben, wie das Verfahren wohl seinen Fortgang nehmen wird. Gerade dann, wenn eine Alkoholfahrt zur Debatte stand, ist die Erinnerung des Betoffenen oft lückenhaft, aus ermittlungstaktischen Gründen hat die Polizei vor Abschluss der Ermittlungen nur selten all das offenbart, was sie weiß.

Es wird anlässlich der Ausführungen zur MPU noch zu zeigen sein, dass – auch bei Vertretung durch einen Anwalt – gerade in diesem Zwischenstadium wertvolle Zeit verschenkt wird. Hier wäre dringend weitere Aufklärung und Information geboten, was unter anderem durch dieses Buch erreicht werden soll.

Einen – wenn auch schwachen - Trost gibt es. Das Gericht wird im Strafbefehl oder Urteil die zwischenzeitlich verstrichene Zeit seit vorläufigem Entzug der Fahrerlaubnis berücksichtigen. Zur Verwirrung der Betroffenen kommt dies manchmal im Urteil oder Strafbefehl zum Ausdruck, manchmal nicht. “Die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird auf ... Monate festgesetzt, wobei berücksichtigt ist, dass die Fahrerlaubnis bereits ... Monate entzogen war.” Gleichgültig, ob dies gesondert vermerkt wurde ist oder nicht: Die Sperrfrist beginnt mit dem Urteil oder Strafbefehl und in der Länge, die im Urteil oder Strafbefehl angegeben ist.


Quelle: jurathek.de und Führerschein / MPU (Taschenbuch) von Michael Hettenbach (Autor)