Wohnung mit Garage

Diskutiere Wohnung mit Garage im Allgemeine Themen zum Verkehrsrecht im Straßenverkehr - Auto/Motorrad Forum im Bereich Führerschein und Verkehrsrecht; Wurde beim Abschluss eines Mietvertrags für eine Wohnung auch ein Stellplatz in der Tiefgarage des Anwesens mitvermietet, kann letzterer später nicht einfach separat gekündigt werden. ...

Ergebnis 1 bis 3 von 3
  1. #1
    Majora

    Wohnung mit Garage

    Wurde beim Abschluss eines Mietvertrags für eine Wohnung auch ein Stellplatz in der Tiefgarage des Anwesens mitvermietet, kann letzterer später nicht einfach separat gekündigt werden. Nach einem Bericht der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) handelt es sich dabei selbst dann um ein einheitliches Mietverhältnis, wenn es in getrennten Urkunden vereinbart wurde. So zumindest hat es jetzt das Amtsgericht Fürstenfeldbruck in einem solchen Fall entschieden (Az. 2 C 907/08). Die betroffenen Mieter waren in dem Anwesen vor dreieinhalb Jahrzehnten eingezogen und hatten parallel zum Mietvertrag für die Wohnung den für die Garage erhalten. Ihr persönlicher Stellplatz blieb ihnen auch erhalten, als sie drei Jahre nach dem Ersteinzug in eine andere Wohnung der Anlage umzogen. Sämtliche Wohnungen und Garagenstellplätze befanden sich bis zur erst viel später erfolgten Eigentümeraufteilung in einer Hand. Nun aber kündigte der neue Garagenbesitzer den Vertrag, um die Plätze für eine erheblich höhere Monatsrate neu vermieten zu können. Zu Unrecht, wie das Gericht entschied. Auch nach dem Umzug der Mieter in die andere Wohnung des Anwesens sei das Mietverhältnis über den Garagenstellplatz mit dem Wohnungsmietvertrag untrennbar verbunden geblieben. "Waren zum damaligen Zeitpunkt doch die Wohnungseigentümer laut Grundbuchauszug gleichzeitig die Eigentümer der Garagenstellplätze", erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Die 23 Jahre nach dem Abschluss des zweiten Wohnungsmietvertrages erfolgte Teilung des Anwesens in Wohnungseigentum hat auf die Einheitlichkeit des Mietverhältnisses über die Wohnung einerseits und den Garagenstellplatz andererseits dabei keinen Einfluss. Vielmehr können jetzt Wohnung und Garage nur zusammen im Namen aller Eigentümer gekündigt werden. Da die isolierte Kündigung des Garagenstellplatzes allein also rechtlich wirkungslos ist, muss auch das Mietverhältnis über den Garagenstellplatz zu den vereinbarten Bedingungen fortbestehen bleiben.

    •    

      MisterAd


        
       

  2. #2
    Kappes76

    AW: Wohnung mit Garage

    Was hat das denn jetzt mit Verkehrsrecht zu tun?

    Ich habe hier mittlerweile den Eindruck, dass hier nur gefakte Mitglieder angemeldet werden, hauptsache es wird mal etwas geschrieben.

    Gleiches gilt ja über die größtenteils hier erstellten Themen. So naiv erstelle Posts, sorry aber das fällt auf!

  3. #3
    lehevo

    AW: Wohnung mit Garage

    Tja, könnte man in der Tat meinen.
    Dafür spricht
    -plötzlich sehr viele Themen
    -kaum (oder gar kein?) neuer User füllt irgendwie sein Profil aus
    -mir fällt jetzt kein Frage ein, auf die der Mod geantwortet hat

    Auf der anderen Seite kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand soviel Zeit für sowas aufbringen kann, da es ja geballt viele neue Themen waren.

    Aber was solls. Ich weiß nicht wirklich ob gefakt oder nicht, und irgendjemanden hilft es vielleicht mal und ich vertreib mir die Langeweile

Wohnung mit Garage

Ähnliche Themen zu Wohnung mit Garage


  1. In der Garage explodierendes Auto: Wer versucht, sein Auto in einer privaten Garage zu starten, um damit dann auf die Straße zu...


Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf die Seite:

mietvertrag für Stellplatz in Tiefgarage

Mietvertrag Wohnung Stellplatz garage

eigentumswohnung über nicht isolierter garage