Wiedererteilung; Führerscheinakte
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Folgender Sachverhalt:
ich habe 1999 eine Trunkenheitsfahrt in der Probezeit über 1,6 Promille gehabt und 1/2 Jahr später noch Fahren ohne Führerschein, ...
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Wiedererteilung; Führerscheinakte
Guten Tag zusammen.
Folgender Sachverhalt:
ich habe 1999 eine Trunkenheitsfahrt in der Probezeit über 1,6 Promille gehabt und 1/2 Jahr später noch Fahren ohne Führerschein, da der wegen der Promillefahrt eingezogen und entzogen wurde.
Ich hatte auf die Promillefahrt 2.400,- DM und 6 Monate Fahrverbot und für die Fahrt ohne Fahrerlaubnis ein halbes Jahr später, nur 500,- DM und keine Sperre erhalten.
In der Zwischenzeit wurde nie ein Antrag auf Wiedererteilung gestellt.
Anfang diesen Jahres bin ich dann das Projekt Wiedererteilung angegangen.
Besonderes Aufbauseminar, ärztliches und augenärztliches Attest wegen alter Klasse 3, Bilder, Führungszeugnis und Antrag gestellt.
Jetzt:
Die Sache ist ja über 10 Jahre verjährt und müsste aus dem Zentralverkehrsregister ja gelöscht sein.
Die Führerscheinstelle vor Ort hat aber bei meiner früheren Behörde meine Führerscheinakte angefordert.
Nun meine Frage:
was steht da noch drin und kann man mir daraus irgendwie einen Strick drehen?
Vielen Dank!!!
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AW: Wiedererteilung; Führerscheinakte
Hallo,
ich glaube, ich habe keine guten Nachrichten für dich.
Die Sache ist ja über 10 Jahre verjährt und müsste aus dem Zentralverkehrsregister ja gelöscht sein.
Die Verjährungsfrist beträgt zwar 10 Jahre, Problem ist nur, wann die Frist beginnt.
(5) Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis,
spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde. Bei von der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen, beginnt die Tilgungsfrist fünf Jahre nach Ablauf oder Aufhebung des Verbots oder der Beschränkung.
Quelle: § 29 Abs. 5 StVG
Somit musst du 15 Jahre ab Urteil warten, um die Fahrerlaubnis ohne MPU wieder zu bekommen, sorry.
Entweder machst du die MPU oder du du ziehst den Antrag zurück und wartest noch.
Wiedererteilung; Führerscheinakte
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