Vorfahrtsregelung bei Einsatzfahrzeugen & Einfädeln Autobahn

Diskutiere Vorfahrtsregelung bei Einsatzfahrzeugen & Einfädeln Autobahn im Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr Forum im Bereich Führerschein und Verkehrsrecht; Hallo Community, ich hätte da mal zwei Fragen an euch. Erstens: Kam mir heute innerorts ein Feuerwehrwagen entgegen. Dieser hatte weder Blaulicht noch Martinshorn eingeschaltet. ...

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  1. #1
    ReaSon

    Vorfahrtsregelung bei Einsatzfahrzeugen & Einfädeln Autobahn

    Hallo Community,


    ich hätte da mal zwei Fragen an euch.

    Erstens: Kam mir heute innerorts ein Feuerwehrwagen entgegen. Dieser hatte weder Blaulicht noch Martinshorn eingeschaltet. Auf seiner Fahrspur standen einige geparkte Autos, sodass ich theoretisch Vorfahrt gehabt hätte.
    Zur Vorsicht habe ich die Geschwindigkeit etwas reduziert, um besser einschätzen zu können, ob er wartet oder mir die Vorfahrt nimmt. Er schien zuerst unenschlossen, machte mir dann aber in einer Fahrzeuglücke Platz zum Vorbeifahren, was ich dann auch tat. Mit einem Blick in den Rückspiegel nach dem Vorbeifahren erkannte ich aber, dass die Fahrzeuge hinter mir sehr langsam geworden waren und wohl geneigt waren, dem Feuerwehrwagen Vorfahrt einzuräumen.

    Wie ist das geregelt bei Einsatzfahrzeugen die nicht im Einsatz sind? Habe ich mich da richtig entschieden?


    Und dann hätte ich noch eine weitere Frage, und zwar: Wenn ich auf eine Autobahnauffahrt fahre, und dann auf die Beschleunigungsspur komme, fällt es mir noch nicht so leicht, die Geschwindigkeit der anderen Fahrzeuge innerhalb weniger Sekunden einzuschätzen. Ich beschleunige im 3. oder 4. Gang, und bisher war immer so wenig los, dass ich ohne Probleme auf die Autobahn wechseln konnte. Wie verhalte ich mich aber, wenn so viel los ist, dass ich da keine ausreichende Lücke finde? Fahre ich auf dem Seitenstreifen weiter, solange bis es möglich ist, oder halte ich an? Ich habe von beidem mal gehört, aber anhalten?


    Viele Grüße
    ReaSon

    •    

      MisterAd


        
       

  2. #2
    lehevo

    AW: Vorfahrtsregelung bei Einsatzfahrzeugen & Einfädeln Autobahn

    Hallo ReaSon,


    Zitat Zitat von ReaSon Beitrag anzeigen
    Wie ist das geregelt bei Einsatzfahrzeugen die nicht im Einsatz sind?
    Du hast dich richtig verhalten. Einsatzfahrzeuge ohne Lalülala oder Rundumlicht haben keine Vorrechte. Sie sind dann Verkehrsteilnehmer wie du und ich.
    Wie verhalte ich mich aber, wenn so viel los ist, dass ich da keine ausreichende Lücke finde? Fahre ich auf dem Seitenstreifen weiter, solange bis es möglich ist, oder halte ich an? Ich habe von beidem mal gehört, aber anhalten?
    Wenn du dich StVO-konform verhalten willst, müsstest du in der Tat anhalten und auf eine Lücke warten.
    Das macht aber wenig Sinn und ist gefährlicher, als wenn du ein Stück auf dem Standstreifen fährst.
    Ich beschleunige im 3. oder 4. Gang
    Fahr den 2. lieber ganz aus und dann Vollgas im 3. Gang, möglichst schon auf dem Beschleunigungsstreifen auf 100 beschleunigen. Dann ist die Differenzgeschwindigkeit nicht so hoch und es lässt dich dann auch eher jemand rein, weil man dann auf der rechten Spur meist nur etwas vom Gas gehen muss.
    Du darfst auf dem Beschleunigungsstreifen auch rechts überholen, falls die anderen mal etwas langsamer sind und du dich so besser einordnen kannst -siehe § 7a StVO.
    Und den Beschleunigunsstreifen (der heißt jetzt übrigens Einfädelungsstreifen )bitte möglichst ausnutzen, um eine hohe Geschwindigkeit zu erreichen.

  3. #3
    ReaSon

    AW: Vorfahrtsregelung bei Einsatzfahrzeugen & Einfädeln Autobahn

    Hallo,

    Danke für deine Ausführungen und Tipps, lehevo.
    Dann bin ich ja froh, dem Feuerwehrwagen nicht die Vorfahrt genommen zu haben.

    Vielen Dank und viele Grüße

    ReaSon

  4. #4
    carpe_diem66

    AW: Vorfahrtsregelung bei Einsatzfahrzeugen & Einfädeln Autobahn

    Hallo,

    um das Thema Feuerwehr- bzw. Einsatzfahrzeuge noch mal etwas ausführlicher zu behandeln (obwohl die erste Antwort definitiv schon richtig war):

    Ganz wichtig ist noch zu betonen, dass ein Einsatzfahrzeug das
    - Blaue Blinklicht
    UND
    - das Martinshorn eingeschaltet haben müssen
    um Sonder- und Wegerechte in Anspruch zu nehmen.

    Das blaue Blinklicht allein bedeutet lediglich eine Warnung der anderen Verkehrsteilnehmer vor einem Unfall oder einer sonstigen unklaren Verkehrssituation.
    Üblich ist heutzutage, dass Einsatzfahrzeuge auf Einsatzfahrt das Martinshorn nur bei Bedarf (z.B. an Kreuzungen) einschalten - aber nur mit Blaulicht besitzen sie keinerlei Sonderrechte - sie dürften auch z.B. so nicht die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschreiten....

    Zum Thema Unfall mit einem Einsatzfahrzeug mit Sonder- und Wegerecht:
    Kommt es trotz eingeschaltetem Blaulicht UND Martinshorn zu einem Unfall so ist in aller Regel dennoch der Fahrer des Einsatzfahrzeuges Schuld - er hat auch unter diesen Bedingungen so zu fahren, dass niemand gefährdet wird. Für Einsatzkräfte (gerade im Freiwilligenbereich) ist es daher immer ein großes Risiko, dass man trotz Sonderrechte immer mit einem halben Bein im Gefängnis steht...

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