Das Kammergericht Berlin hatte sich damit zu beschäftigen und kam zum Ergebnis, dass die Tatsache der fehlenden Fahrerlaubnis im vorliegenden Falle effektiv keine Rolle gespielt hatte - der Fahrer ohne Führerschein hatte eindeutig die Vorfahrt, die von dem anderen Fahrer schlichtweg missachtet worden war. Wenn die Sachlage so eindeutig ist, so spielt die Tatsache, dass der bevorrechtigte Fahrer keinen Führschein hatte, keine Rolle mehr...

http://www.abc-recht.de/ratgeber/aut...hrerschein.php