Diskutiere Vorfahrt bei abknickender Vorfahrtstraße im Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr Forum im Bereich Führerschein und Verkehrsrecht; Hallo, gegeben sei eine Kreuzung mit einer abknickenden Vorfahrtstraße. Diese ist auch dann so beschildert: Wie ist jetzt die Vorfahrt zwischen 3 und 4 geregelt? ...
Gute Frage.
Entweder bleiben beide stehen, bis der Tank leer ist, oder sie verständigen sich irgendwie
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Wenn es sich um einen ortskundigen und einen nicht-ortskundigen handelt, fährt natürlich erst der ortskundige, weil er ja weiß, dass der andere Vorfahrt achten muss
Wenn ich da stehe, habe ich natürlich Vorfahrt![]()
Steht das irgendwo in der STVO oder ist das deine eigene Straßenverkehrsordnung?Wenn es sich um einen ortskundigen und einen nicht-ortskundigen handelt, fährt natürlich erst der ortskundige, weil er ja weiß, dass der andere Vorfahrt achten muss![]()
Moin,
nee, im Ernst jetzt: erstmal hast du natürlich recht mitAber das hierMeiner Meinung nach gelten die beiden "Vorfahrt gewähren"-Schilder nur für die Situation Vorfahrststraße - Nebenstraße.kann ja irgendwie nicht funktionieren, da ja beide Vorfahrt achten müssen und von dem anderen Schild eigentlich nichts wissen.Bei Nebenstraße - Nebenstraße heben die sich auf und es gilt entweder Rechts vor Links
Da ist das hiernatürlich angebracht.mit Rücksichtnahme
Deshalb hatte ich ja in der ersten Antwort auch geschrieben.oder sie verständigen sich irgendwie
Ich wüsste rein rechtlich eigentlich keine Lösung, deshalb geht es meiner Meinung nach nur mit Verständigung und Rücksichtnahme.
Und wenn es knallt haben eben beide schuld.
In der Regel gilt dann RvL.
Genauso wie bei sogenannten "Bypässen" ohne vorfahrtsregelnde Schilder, d. h.: wenn der Linksabbieger vom Rechtsabbieger durch eine Verkehrsinsel erstmal getrennt sind. Aber Vorsicht, wenn nach dem Abbiegen beide Spuren weitergeführt werden - dann gilt das Spurwechselprinzip!
1 und 2 haben immer Vorfahrt. 3 hat vor 4 Vorfahrt, ist gegenüber 1 und 2 wartepflichtig. 4 hat leider Pech ... ;-)
Danke, dann bestätigt mich das doch noch mit dem RvL
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Nein. Rechts vor Links greift ja viel zu kurz.
Denn zunächst mal ist interessant, ob Verkehr von der 1 oder 2 vorbei möchte - dieser hat immer Vorrang. Erst später greift dann mehr oder weniger das RvL, was aber auch greift bei Linksabbiegern von der 2 gegenüber der 1 (nicht gegenüber der 4) ...
Die Wartepflicht ist hier eindeutig gekennzeichnet, denn zunächst muß seitens der Nebenstrassen immer Vorrang gewährt werden bevor diese überhaupt fahren können und die 4 wartet bis alle anderen gefahren sind.
Herr schmeiss Hirn vom Himmel
Oben hatte ich doch schon im 5. Beitrag geschrieben, das 1 und 2 durch die beiden 205 abgedeckt sind:
Es gehrt hier nur um das Verhältnis von 3 zu 4 bzw. 4 zu 3! Und diese beiden Verkehrsteilnehmer haben untereinander RvL.Meiner Meinung nach gelten die beiden "Vorfahrt gewähren"-Schilder nur für die Situation Vorfahrststraße - Nebenstraße.
Bei Nebenstraße - Nebenstraße heben die sich auf und es gilt entweder Rechts vor Links oder dieser Schwamm-§ 1 mit Rücksichtnahme
Die Sache mit 1 und 2 steht hier nicht zur Diskussion.![]()
Der Herr hatte bereits geschmissen, Dich aber wohl nicht getroffen ...
Man sollte die Situation nicht so zerpflücken, wie Du es tust. Denn natürlich darf man diese zwei Nebenstrassen nicht isoliert betrachten. Dein RvL nutzt Dir gar nichts, wenn Du den Verkehr aus 1 und 2 übersiehst !
So, ich stelle es für dich nochmal klarer hin, nix da mit zerpflücken:
So steht die Frage im Eröffnungspost und nicht anders. Es geht einfach nur zwischen 3 und 4. Du zerpflückst und bringst Sachen ins Spiel, die mit der Frage nichts zu tun haben.
Betrachte sie ruhig isoliert, da das Vorfahrtsverhältnis zur Vorfahrtsstraße ja wohl allen eindeutig bekannt ist.
RvL
Hat jemand mal eine schwere Frage?![]()
Natürlich gilt rechts vor links. Aber eben nachrangig.
@ Kappes: Apropos "Kuhdung" ...
Kennst Du eigentlich die Geschichte mit der Katze und der Maus ? Die Katze jagt eine Maus. Diese flüchtet in einen Kuhstall zwischen die Hinterbeine einer Kuh. Die Kuh sieht das und scheißt der Maus auf den Kopf. Die Katze beobachtet das, zieht die Maus am Schwanz heraus und verspeist sie.
Was lernen wir daraus ?
1. Nicht jeder, der Dich mit Scheiße bewirft, meint es schlecht mit Dir.
2. Nicht jeder, der Dich aus der Scheiße zieht, meint es gut mit Dir.
Schönen Abend noch!
Und wenn Du - von vier kommend - Dich gerade noch vor drei quetschst, weil Du ja im Recht bist, dabei jedoch übersiehst, daß eins geradeaus wollte ...
... dann denkst Du sicher noch an mich.
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Also - sorry - ich korrigiere entsprechend:
Ja, Kappes hatte das Verhältnis zwischen 3 und 4 nachgefragt. Völlig richtig. Und ich denke, daß man das so isoliert an so einer Kreuzung eben nicht sehen kann.
Im übrigen habe ich ja auch nie etwas anderes behauptet als "RvL" zw. 3 und 4. Eben mit oben genannter Einschränkung.
Wir wissen ja, was wir meinen
Das hab ich ja auch nicht in Abrede gestellt.Im übrigen habe ich ja auch nie etwas anderes behauptet als "RvL" zw. 3 und 4. Eben mit oben genannter Einschränkung.
Aber ist trotzdem irgendwie merkwürdig, dass ich als 3 Vorfahrt habe (vor 4!) , obwohl ich so ein Vorfahrt achten Schild vor mir habe.
Ist es das, "merkwürdig" ?
Das "Vorfahrt achten" gilt ausschließlich für die Hauptrichtung und ist daher gelegentlich durchaus sinnvoll. Was die Nebenrichtung angeht, so hat in unserem Kulturkreis "rechts" die Vorfahrt und "links" muß warten - das muß dann nicht extra noch erwähnt werden.
Oder anders gesagt: Das Schild "abknickende Vorfahrt" regelt die Sonderform des Aufeinandertreffens von 4 Strassen, für die ohne Schild alle gegenseitig RvL gelten würde - indem es die "Normalform RvL" durch eine "Hauptroute mit Dauer-Vorfahrt" ergänzt. Versteht man die vorfahrtberechtigte Hauptstrecke als ein "Extra", bleibt die normale Kreuzungsregelung RvL ganz unmerkwürdig für die übrigen Strassen erhalten ...
So wie "Apfelkuchen mit Sahne" in der Basis ein Apfelkuchen bleibt, bleibt RvL als Basis trotz Sonderregelung für eine Extrastrecke ...![]()
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