Wer sich grob fahrlässig verhält, verliert seinen Versicherungsschutz, auch in der Kaskoversicherung.
Es ist natürlich grob fahrlässig, sich unter Alkoholeinfluss ans Steuer zu setzen.Alles weiter dazu ist bei abc-recht nachzulesen undzwar hier:

Vollkaskoversicherung und Alkohol - ein Dauerthema