Verstoss gegen Pflichtversicherungsgesetz

Diskutiere Verstoss gegen Pflichtversicherungsgesetz im Allgemeine Themen zum Verkehrsrecht im Straßenverkehr - Auto/Motorrad Forum im Bereich Führerschein und Verkehrsrecht; Hallo Zusammen, die Tat erreignete sich vor 2 Monten in Neuss. An diesem Tag war die Verlobung meiner Schwester gewesen. So das abgemeldete Fahrzeug befand ...

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  1. #1
    Burak

    Verstoss gegen Pflichtversicherungsgesetz

    Hallo Zusammen,

    die Tat erreignete sich vor 2 Monten in Neuss. An diesem Tag war die Verlobung meiner Schwester gewesen. So das abgemeldete Fahrzeug befand und befindet sich immer noch der Einzelgarage. Da wir an dem Tag super viel Besuch bekommen haben, so es im Inland als auch vom Ausland hatten wir ziemlich viel Besuch zu Hause. Die Getränke und Essen hatten wir in die Garage eingelagert gehabt und um die Getränke und Essen aus der Garage leichter rauszuholen habe ich das Fahrzeug (siehe in der Anlage die Skizze) 2-3 Meter kurz aus der Garage bewegt und in die Parklücke geparkt. Da auch an diesem Tag das Schützenfest in Neuss stattfand, war auf der Strasse ziemlich viel Verkehr angesagt. Diese Parklücke wäre im Normalfall eigentlich ein normaler Parkplatz gewesen, aber aufgrund des Schützenfestes war es ein Halteverbot. Viele andere Parkende Leute haben dort an dem Tag Knöllchen bezahlen müssen und einige auch wurden auch abgeschleppt. Da ich ja dort nicht lange parken wollte, hatte ich den Wagen kurzzeitig dort abgestellt bis ich die Getränke hoch getragen hatte. So dann kam schnell wider raus und sah, dass der Abschleppdienst kam. Ich setzte mich in den Wagen und stellte das Fahrzeug wieder in die Garage rein. So dann nach ca. 10-15 Minuten kam die Polizei wollte wissen, wer den Wagen gefahren hat und wo der Wagen nun wäre. Habe denen mitgeteilt, dass der Wagen durch mich kurz bewegt wurde und in der Garage wieder sah. Die Beamten wollten den Wagen unbedingt sehen, nur leider fing unsere Verlobungszeremonie und ich musste in dem Zug weg, das die Verlobungsfeiern in einem Saal stattgefunden hat. Die Beamten wollten von mir nicht mal mein Ausweis oder Pass sehen, haben bin lediglich den Namen und Wohnort aufgenommen und haben gesagt, dass ich was von denen hören werde. So und demnach habe ich jetzt auch was von denen gehört, nun kam das Veräußerungsbogen an.

    Habe einen Rechtsanwalt eingeschaltet, bin davon ausgegangen, dass meine Verkehrsrechtschutz aufkommt, nur leider habe ich heute die Absage bekommen mit der Begründung, Kostendeckung können wir nicht übernehmen, da das Fahrzeug nicht angemeldet war. Die Rechtsanwältin sagt die Kosten würden sich um ca. 600 € belaufen !


    Sicherlich ist dies vom Grundsatz verkehrt gewesen, aber dennoch hätte man hier in dem Fall eine Toleranz geben müssen, denn bin mit dem Pkw kein Spritztour gefahren oder sonst etwas, nur um die Getränke und Essen aus der Garage leichter herausnehmen zu können habe ich den Pkw 2-3 Meter versetzt.


    Bitte um Info wie ich am besten handeln soll und mit welchen Konsequenzen ich rechnen kann.

    Viele Dank schonmal für die Beiträge.

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  2. #2
    lehevo

    AW: Verstoss gegen Pflichtversicherungsgesetz

    Hallo Burak,

    sieht nicht gut aus.
    Fakt ist ja, dass das nicht versicherte Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum war und bewegt wurde.
    Durch diese Aussage
    Zitat Zitat von Burak Beitrag anzeigen
    Habe denen mitgeteilt, dass der Wagen durch mich kurz bewegt wurde
    hast du ja schon alles notwendige zugegeben.

    Und das:
    denn bin mit dem Pkw kein Spritztour gefahren oder sonst etwas, nur um die Getränke und Essen aus der Garage leichter herausnehmen zu können habe ich den Pkw 2-3 Meter versetzt.
    kannst du auch behaupten, wenn du sonstwohin gefahren wärst.

    (1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.


    Bitte um Info wie ich am besten handeln soll und mit welchen Konsequenzen ich rechnen kann.
    Du brauchst dich gar nicht äußern.
    Ich tippe mal, dass du einen Strafbebehl über ca. 20 Tagessätze bekommst.
    Oder bist du unter 21 Jahre jung? Dann kämen auch Sozialstunden in Betracht, sofern du nach Jugendstrafrecht behandelt wirst.

  3. #3
    Burak

    AW: Verstoss gegen Pflichtversicherungsgesetz

    Erstmal danke für dein Beitrag Lehevo, bin 29 Jahre alt, habe mich noch nicht geäußert, werde die Angelegenheit an eine Rechtsanwältin geben. Was meinst du genau mit Strafbefehl ? 20 Tagessätze wäre ungefähr wieviel Euro ?

  4. #4
    lehevo

    AW: Verstoss gegen Pflichtversicherungsgesetz

    Zitat Zitat von Burak Beitrag anzeigen
    habe mich noch nicht geäußert,
    Das hörte sich aber anders an. Aber egal.

    Was meinst du genau mit Strafbefehl ?
    Meist kommt es bei solchen Sachen nicht zur Gerichtsverhandlung. Sache wird geprüft, bewertet und die Strafe wird dir mit Post per Strafbefehl bekannt gegeben.
    Dagegen kannst du dann Einspruch einlegen und dann wird eine Gerichtsverhandlung angesetzt.

    20 Tagessätze wäre ungefähr wieviel Euro ?
    1 Tagessatz ist ein 30stel deines Nettolohnes.
    20 Tagessätze wären als zwei Drittel von deinem Netto-Monatslohn.

    In der Höhe kann ich mich auch irren, ist nur eine Vermutung von mir.

  5. #5
    Burak

    AW: Verstoss gegen Pflichtversicherungsgesetz

    Ich habe mich noch nicht geäußert, habe die Sache komplett dem Anwalt überlassen.

    An dem Tag, wo die Polizeit kam, erst aber im nachhinein, wo der Wagen bereits in der Garage war, wollten die den Wagen sehen. Ich sagte daraufhin, das der Wagen sich in der Garage befindet. Dann fragten die, wer den Wagen gefahren ist, daraufhin sagte ich, dass ich das war. Aber die Polizeit hat weder nach meinem Führerschein noch Ausweis gefracht. Ist das nicht ein Formfehler gewesen, denn ich hätte doch auch einen falschen Namen nennen können oder nicht ?

    Das Schreiben mit dem Äußerungsbogen kam erst nach 8 Wochen, wie ist das die Verjährung ???

  6. #6
    lehevo

    AW: Verstoss gegen Pflichtversicherungsgesetz

    Hallo Burak,

    Zitat Zitat von Burak Beitrag anzeigen
    Dann fragten die, wer den Wagen gefahren ist, daraufhin sagte ich, dass ich das war.
    Das ist doch schonmal eine Aussage.

    Aber die Polizeit hat weder nach meinem Führerschein noch Ausweis gefracht. Ist das nicht ein Formfehler gewesen, denn ich hätte doch auch einen falschen Namen nennen können oder nicht ?
    Das ist in der Tat merkwürdig.
    Aber das Fahrzeug hat Kennzeichen? Dann haben sie ja auf jeden Fall den Halter, der ja auch verantwortlich ist.
    Formfehler nicht, solange sie dich wiedererkennen können.
    Du hast doch aber den Anhörungsbogen bekommen, also haben sie ja deinen Namen.

    Das Schreiben mit dem Äußerungsbogen kam erst nach 8 Wochen, wie ist das die Verjährung ???
    Da es sich hier um eine Straftat handelt, ist die Frist länger als bei Ordnungswidrigkeiten (OWI: 3 Monate).
    In dem Fall müsste die Verjährungsfrist bei 3 Jahren liegen.

  7. #7
    Burak

    AW: Verstoss gegen Pflichtversicherungsgesetz

    Hallo Lehevo,

    habe noch eine interessante Frage und zwar hat mein Vater auch einen Äüßerungsbogen erhalten und zwar, wird Ihm vorgeworfen, warum er zugelassen lassen mit einem abgemeldeten Fahrzeug zu fahren. Der Wagen ist zwar schon seit knapp 6 Monaten abgemeldet und steht in der Garage. Die gleichen Paragraphen wie bei mir, nur halt als letzter Halter. Kann man hierzu einen Kaufvertrag abschliessen, wodrin steht varkauft, damit er aus der Sache raus ist, denn so sind es 2 Fälle, kann man es durch den Kaufvertrag auf einen Fall minimieren, dass heisst, Pappa hatte den Wagen an mich verkauft gehabt und von daher keine Haftung ?

  8. #8
    lehevo

    AW: Verstoss gegen Pflichtversicherungsgesetz

    Zitat Zitat von Burak Beitrag anzeigen
    Kann man hierzu einen Kaufvertrag abschliessen, wodrin steht varkauft, damit er aus der Sache raus ist,
    Die Idee finde ich gut.
    Man könnte den Wagen ja schon vor mehreren Monaten gekauft haben.
    Da der Wagen noch nicht wieder angemeldet wurde, steht natürlich noch der alte Halter in der Zulassungsbescheinigung, obwohl der Eigentümer bereits gewechselt hat.

    Fraglich ist nur, ob das geglaubt wird. Aber wie wollen sie das Gegenteil beweisen?
    Wäre natürlich gut, wenn der Wagen dann irgendwann wirklich auf deinen Namen angemeldet wird bzw. nicht mehr auf den deines Vaters.

  9. #9
    stranger

    AW: Verstoss gegen Pflichtversicherungsgesetz

    Wenn der Vater nichts davon wusste, dass @Burak das Kfz bewegt hat und auch nicht damit rechnen musste, kann ihm nichts vorgeworfen werden. Wenn also die Gestattung des Gebrauchs der Polizei noch nicht bekannt ist und auch nicht zugegeben wird, müsste das Verfahren gegen den Vater eingestellt werden.

    Dann stünde gerade noch mal eine unbefugte Kfz-Benutzung durch Burak im Raum, das ist aber ein Antragsdelikt und somit in diesem Fall eher unbeachtlich, da Vater den Sohn sicherlich nicht deswegen anzeigen würde.

  10. #10
    DerKoch

    AW: Verstoss gegen Pflichtversicherungsgesetz

    Zitat Zitat von stranger Beitrag anzeigen
    Wenn der Vater nichts davon wusste, dass @Burak das Kfz bewegt hat und auch nicht damit rechnen musste, kann ihm nichts vorgeworfen werden.
    Diese Argumente wären korrekt wenn es um Fahren ohne Fahrerlaubnis ginge aber hier ist das anders.
    Ein zulassungspflichtiges (aber nicht zugelassenes) KFZ befand sich im öffentlichen Verkehrsraum. Dafür bekommt der Fahrzeughalter/Besitzer eine Strafe. Wie das Fahrzeug dahin gekommen ist ist völlig egal es sei denn es wäre gestohlen worden. Der Fahrer welcher das Fahrzeug in den öffentlichen Verkehrsraum gebracht hat bekommt ebenfalls eine Strafe denn er hätte das Auto eben nicht auf die Straße/den Parkplatz bringen dürfen. Das sind zwei getrennte Fälle.
    Die Aussage >>> ich habe keine Angaben gemacht ist Quatsch denn nur alleine das was hier schon gepostet wurde reicht völlig aus um dem Staatsanwalt oder später dem Gericht glaubhaft zu machen wer gefahren ist. Und ich bin sicher dass im Notizblock der Beamten noch mehr steht.
    Im Übrigen ist auch schon die Überschrift falsch denn hier geht´s nicht ums Pflichtversicherungsgesetz... Autos ohne Zulassung sind so oder so nicht versichert.

  11. #11
    stranger

    AW: Verstoss gegen Pflichtversicherungsgesetz

    Zitat Zitat von DerKoch Beitrag anzeigen
    Wie das Fahrzeug dahin gekommen ist ist völlig egal es sei denn es wäre gestohlen worden.
    Oder unbefugt benutzt... Das käme aufs gleiche raus.
    Der Fahrer welcher das Fahrzeug in den öffentlichen Verkehrsraum gebracht hat bekommt ebenfalls eine Strafe denn er hätte das Auto eben nicht auf die Straße/den Parkplatz bringen dürfen.
    Das ist der TE.


    Das sind zwei getrennte Fälle.
    Natürlich ermittelt die Polizei auch gegen den letzten bekannten Halter und nicht nur gegen den bereits festgestellten Fahrer. Sollte dieser aber das Kfz unbefugt benutzt haben oder von mir aus auch gekauft haben, wäre das Ermittlungsverfahren gegen den Vater einzustellen.





    Die Aussage >>> ich habe keine Angaben gemacht ist Quatsch denn nur alleine das was hier schon gepostet wurde reicht völlig aus um dem Staatsanwalt oder später dem Gericht glaubhaft zu machen wer gefahren ist.
    Der TE gibt doch seine Täterschaft zu. Darum geht es doch gar nicht in Diskussion, dass er aus der Sache rauskommt. Er möchte lediglich seinen Vater raushalten.



    Und ich bin sicher dass im Notizblock der Beamten noch mehr steht.
    Wenn du sicher bist, dann warst du wohl dabei?

    Im Übrigen ist auch schon die Überschrift falsch denn hier geht´s nicht ums Pflichtversicherungsgesetz...
    Auch das weißt du so genau? Der TE sollte doch wissen, welche Verstöße ihm vorgeworfen werden. Auch bei seinem Vater werden dieselben §§ auf dem Anhörungsbogen aufgeführt, wie bei ihm, also auch ein Vergehen nach Pflichtversicherungsgesetz.


    Autos ohne Zulassung sind so oder so nicht versichert.
    Und das ist leider so nicht richtig. Sagt dir der Begriff "Nachhaftung" etwas? Die greift hier zwar nicht, da der Pkw bereits ein halbes Jahr abgemeldet war, aber wenn die Nachhaftung noch Bestand hätte und das wäre für den Zeitraum eines Monats nach Abmeldung der Fall, dann läge kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und somit keine Straftat vor. Es gibt also sehr wohl abgemeldete Kfz, die noch versichert sind, was bei der Strafzumessung einen gewaltigen Unterschied macht.

    Es käme dann lediglich eine Owi nach der FZV wegen Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Kfz auf öffentlicher Verkehrsfläche in Frage. (50€ - 3 Punkte)

    Im vorliegenden Fall geht die Owi allerdings in der Straftat unter. Es wird "nur" der Verstoß gegen das PflVVG geahndet. Geldstrafe - 6 Punkte.

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