Hallo Zusammen,
die Tat erreignete sich vor 2 Monten in Neuss. An diesem Tag war die Verlobung meiner Schwester gewesen. So das abgemeldete Fahrzeug befand und befindet sich immer noch der Einzelgarage. Da wir an dem Tag super viel Besuch bekommen haben, so es im Inland als auch vom Ausland hatten wir ziemlich viel Besuch zu Hause. Die Getränke und Essen hatten wir in die Garage eingelagert gehabt und um die Getränke und Essen aus der Garage leichter rauszuholen habe ich das Fahrzeug (siehe in der Anlage die Skizze) 2-3 Meter kurz aus der Garage bewegt und in die Parklücke geparkt. Da auch an diesem Tag das Schützenfest in Neuss stattfand, war auf der Strasse ziemlich viel Verkehr angesagt. Diese Parklücke wäre im Normalfall eigentlich ein normaler Parkplatz gewesen, aber aufgrund des Schützenfestes war es ein Halteverbot. Viele andere Parkende Leute haben dort an dem Tag Knöllchen bezahlen müssen und einige auch wurden auch abgeschleppt. Da ich ja dort nicht lange parken wollte, hatte ich den Wagen kurzzeitig dort abgestellt bis ich die Getränke hoch getragen hatte. So dann kam schnell wider raus und sah, dass der Abschleppdienst kam. Ich setzte mich in den Wagen und stellte das Fahrzeug wieder in die Garage rein. So dann nach ca. 10-15 Minuten kam die Polizei wollte wissen, wer den Wagen gefahren hat und wo der Wagen nun wäre. Habe denen mitgeteilt, dass der Wagen durch mich kurz bewegt wurde und in der Garage wieder sah. Die Beamten wollten den Wagen unbedingt sehen, nur leider fing unsere Verlobungszeremonie und ich musste in dem Zug weg, das die Verlobungsfeiern in einem Saal stattgefunden hat. Die Beamten wollten von mir nicht mal mein Ausweis oder Pass sehen, haben bin lediglich den Namen und Wohnort aufgenommen und haben gesagt, dass ich was von denen hören werde. So und demnach habe ich jetzt auch was von denen gehört, nun kam das Veräußerungsbogen an.
Habe einen Rechtsanwalt eingeschaltet, bin davon ausgegangen, dass meine Verkehrsrechtschutz aufkommt, nur leider habe ich heute die Absage bekommen mit der Begründung, Kostendeckung können wir nicht übernehmen, da das Fahrzeug nicht angemeldet war. Die Rechtsanwältin sagt die Kosten würden sich um ca. 600 € belaufen !
Sicherlich ist dies vom Grundsatz verkehrt gewesen, aber dennoch hätte man hier in dem Fall eine Toleranz geben müssen, denn bin mit dem Pkw kein Spritztour gefahren oder sonst etwas, nur um die Getränke und Essen aus der Garage leichter herausnehmen zu können habe ich den Pkw 2-3 Meter versetzt.
Bitte um Info wie ich am besten handeln soll und mit welchen Konsequenzen ich rechnen kann.
Viele Dank schonmal für die Beiträge.



Der TE sollte doch wissen, welche Verstöße ihm vorgeworfen werden. Auch bei seinem Vater werden dieselben §§ auf dem Anhörungsbogen aufgeführt, wie bei ihm, also auch ein Vergehen nach Pflichtversicherungsgesetz.