Erwirbt der Geschädigte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ein gleichwertiges oder teureres Ersatzfahrzeug, so ist ihm der vom Sachverständigen ermittelte Wiederbeschaffungswert (Brutto) abzüglich dem Restwert zu ersetzen:

http://www.abc-recht.de/ratgeber/aut...tzfahrzeug.php