Verkehrsunfall auf Schnee und eisglatter fahrbahn

Diskutiere Verkehrsunfall auf Schnee und eisglatter fahrbahn im Unfälle, Schäden, Diebstahl Forum im Bereich Führerschein und Verkehrsrecht; Guten Abend zusammen, ich hoffe das man mir hier weiterhelfen kann in einer Sache zum Thema VU Aber ich erzähl einfach mal, ich bin ca. ...

Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1
    sarhs89

    Verkehrsunfall auf Schnee und eisglatter fahrbahn

    Guten Abend zusammen, ich hoffe das man mir hier weiterhelfen kann in einer Sache zum Thema VU
    Aber ich erzähl einfach mal, ich bin ca. vor 2 wochen auf schnee und eisglatter fahrbahn aus einer Kurfe raus ins schleudern gekommen und bin jemand anderem reingerutscht, alle beteildigten wurden zur untersuchung ins Krankenhaus gebracht konnten es aber nach untersuchung wieder verlassen eine woche danach flattert mir ein Bescheid von der Polizei ins Haus mit dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung und nicht angepasster Geschwindigkeit. Was soll ich da rein schreiben und wie weil ich der Verursacher war aber von mir gegenüber den anderen Beteildigten erste Hilfe geleistet wurde. Sollte man das auch erwähnen? und was erwartet mich da ich 3 Punkte habe und Probezeit verlängert wurde und schon ein aufbauseminar mitgemacht habe? anmerken muss ich dazu das mein vater meinte mach deine aussage so wie es war, und er meinte ich solle ankreuzen das ich mit zahlung eines bussgeldes bei einstellung des verfahrens einverstanden bin, weiß einer bei welcher summe ich mich dort bewege ?
    Bitte um zahlreiche Antworten
    mit freundlichen Gruß
    sarhs89
    ps. der gelbe pkw wurde von mir gesteuert
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      MisterAd


        
       

  2. #2
    lehevo

    AW: Verkehrsunfall auf Schnee und eisglatter fahrbahn

    Hi,

    eine woche danach flattert mir ein Bescheid von der Polizei ins Haus mit dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung und nicht angepasster Geschwindigkeit.
    Das ist üblich.
    Wenn die fahrlässige Körperverletzung (Straftat) geahndet wird, bekommst du eine Geldstrafe (oder Sozialstunden, falls du unter 21 bist), die sich nach der Höhe deines Einkommens richtet (schätze 20-30 Tagessätze).
    Dann würdest du außerdem 5 Punkte bekommen und wegen der Probezeit bekommst du eine Verwarnung mit der Empfehlung, an einem verkehrspsychologischen Gespräch teilzunehmen.

    Es kann aber auch sein, dass das Strafverfahren eingestellt wird und dann die Ordnungswidrigkeit an die Bußgeldstelle zurückgegeben wird. Dann kommt wahrscheinlich folgendes auf dich zu:
    103602 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.
    § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;
    § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
    A-Verstoß, 3 Punkte, 145,00 EUR Bußgeld, 23,50 EUR Gebühren.
    Und wegen der Probezeit dasselbe wie oben.

    3. Möglichkeit wäre Einstellung des Strafverfahrens nach §153a StPO gegen Auflage (Zahlung an z.Bsp. gemeinnützigen Verein oder irgend sowas).
    Falls das zum Tragen käme, hätte es keine Auswirkung auf die Probezeit, da es keine Punkte gibt.

    anmerken muss ich dazu das mein vater meinte mach deine aussage so wie es war,
    Kann man machen, dann aber auf die Formulierung achten. Denn alles was du sagst/schreibst, kann gegen dich verwendet werden und dich tiefer reinreiten.
    Meist ist keine Aussage das beste. Denn was willst du zu deiner Entlastung hervorbringen? Und Aussageverweigerung ist dein gutes Recht und darf nicht negativ gewertet werden.

    und er meinte ich solle ankreuzen das ich mit zahlung eines bussgeldes bei einstellung des verfahrens einverstanden bin,
    Recht hat dein alter Herr. Das wäre meine o.g. dritte Möglichkeit.

    Ich persönlich würde lediglich zugeben, dass die Schuld bei mir liegt und darauf hoffen, dass das Verfahren gegen eine Zahlung eingestellt wird (meist geht es bei Einstellung aber an die Bußgeldstelle).

    weiß einer bei welcher summe ich mich dort bewege ?
    Kann ich nicht sagen, aber von mehreren Hundert Euro solltest du ausgehen.

  3. #3
    sarhs89

    AW: Verkehrsunfall auf Schnee und eisglatter fahrbahn

    welches von den 3 oben genannten dingen würde mich denn am ehesten erwarten?

  4. #4
    lehevo

    AW: Verkehrsunfall auf Schnee und eisglatter fahrbahn

    Zitat Zitat von sarhs89 Beitrag anzeigen
    welches von den 3 oben genannten dingen würde mich denn am ehesten erwarten?
    Sorry, da kann ich auch nur raten.
    Ob das Strafverfahren wegen der Körperverletzung eingestellt wird, hängt von der Schwere der Verletzungen und vom Richter ab.

    Falls eingestellt wird, tippe ich auf den Bußgeldbescheid.

  5. #5
    sarhs89

    AW: Verkehrsunfall auf Schnee und eisglatter fahrbahn

    Also Verfahren wurde eingestellt und 35€ Strafe nur bzw. Gott sei Dank

  6. #6
    lehevo

    AW: Verkehrsunfall auf Schnee und eisglatter fahrbahn

    Na, da gratuliere ich mal herzlich.

    Glück gehabt. Da Schnee lag, hätte es auch wesentlich teurer werden können.

Verkehrsunfall auf Schnee und eisglatter fahrbahn

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