verkehrspsychologische beratung und nachschulung möglich ??

Diskutiere verkehrspsychologische beratung und nachschulung möglich ?? im Sonstiges Forum im Bereich Verkehrsüberwachung (Bußgeld, Verwarngeld, Punkte / Straftat); HI Ich hatte vor 4 jahren eine verkehrspsychologische beratung und möchte gern wissen ob ich noch was zum punkteabbau tun kann oder erst 5 jahre ...

Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1
    unschuldig

    verkehrspsychologische beratung und nachschulung möglich ??

    HI

    Ich hatte vor 4 jahren eine verkehrspsychologische beratung
    und möchte gern wissen ob ich noch was zum punkteabbau tun kann oder erst 5 jahre warten muss.
    Eigetlich ist ja eine verkehrspsychologische beratung keine nachschulung oder aufbausimienar ODER?
    mein freund google hilft mir nicht xD
    MFG
    UNSCHULDIG xD

    •    

      MisterAd


        
       

  2. #2
    lehevo

    AW: verkehrspsychologische beratung und nachschulung möglich ??

    Hallo unschuldiger

    du liegst richtig, eine verkehrspsychologische Beratung ist kein Aufbausminar.

    Um mal aus dem Gesetz zu zitieren:

    Der Besuch eines Seminars und die Teilnahme an einer Beratung führen jeweils nur einmal innerhalb von fünf Jahren zu einem Punkteabzug.
    Quelle: § 4 Abs. 4 Satz 3 StVG

  3. #3
    unschuldig

    AW: verkehrspsychologische beratung und nachschulung möglich ??

    hi danke schon mal für die antwort.
    mist ich hatte ja auch ein aufbausiminar vor 4 jahren der aber nicht zum punkteabbau führte weil er in der probezeit war und das seminar besuchen musste.
    im gesetz steht ja :
    Der Besuch eines Seminars und die Teilnahme an einer Beratung führen jeweils nur einmal innerhalb von fünf Jahren zu einem Punkteabzug
    aber wenn es kein punkteabbau gab darf ich auch früher oder ?
    MFG
    unschuldig

  4. #4
    lehevo

    AW: verkehrspsychologische beratung und nachschulung möglich ??

    Zitat Zitat von unschuldig Beitrag anzeigen
    aber wenn es kein punkteabbau gab darf ich auch früher oder ?
    Ähm, nu hast du mich. Ich weiß es nicht.
    Ich gehe aber davon aus, dass nur alle 5 Jahre an einem Seminar teilgenommen werden kann, egal ob mit oder ohne Punkteabbau.

    Um sicher zu gehen, solltest du deine Fahrerlaubnisbehörde fragen und es dir möglichst schriftlich geben lassen, falls es früher geht.
    Frag bloß nicht bei einer Fahrschule.

    Aber sag mal, wieviel Punkte hast du denn eigentlich?
    Wenn das alles nur OWIs waren, verfallen die doch 2 Jahre nach dem letzten Verstoß (Rechtskraft) bzw. spätestens nach 5 Jahren.

  5. #5
    unschuldig

    AW: verkehrspsychologische beratung und nachschulung möglich ??

    danke erstma für deine hilfe
    ich hatte
    1.
    4 punkte wegen dem konsum von illigalen substanzen xD.
    2.
    3 punkte wegen flucht vor der polizei wurde aber nur als ordnugswiedrigkeit eingestuft.
    3.
    habe dann eine verkehrspsychologische beratung gemacht wo 2 punkte abgezogen wurden.
    4.
    3 punkte wegen polizei flucht wurden gelöscht.
    5.
    1 punkt wegen blitzen dieses jahr.

    die ornugswiedrichkeit wegen polizei flucht müsste schon gelöscht sein aber wie rechnet man das??
    1.
    4+3-2-3+1=3
    2.
    oder wurden bei der verkehrspsychologische beratung 1punkt für drogen und 1punkt für polizei flucht abgezogen also so:
    4+3-2-2+1=4

    MFG
    unschuldig

  6. #6
    lehevo

    AW: verkehrspsychologische beratung und nachschulung möglich ??

    Zitat Zitat von unschuldig Beitrag anzeigen
    die ornugswiedrichkeit wegen polizei flucht müsste schon gelöscht sein aber wie rechnet man das??
    Punkte aus Owis werden 2 Jahre nach Rechtskraft getilgt. Kommen innerhalb der 2 Jahre neue Punkte hinzu, verlängern sich die alten um weitere 2 Jahre. Aber nach max. 5 Jahren werden diese Punkte dann gelöscht.

    oder wurden bei der verkehrspsychologische beratung 1punkt für drogen und 1punkt für polizei flucht abgezogen also so:
    4+3-2-2+1=4
    Es werden einfach 2 Punkte abgezogen.
    Du hattest 7, davon wurden 2 abgezogen = 5.

    Ob schon was gelöscht wurde, kann ich so nicht sagen. Dazu bräuchte ich die Daten der Rechtskraft der jeweiligen Bescheide und die Tattage.

    Das sicherste wäre, wenn du dir mal deinen Kontoauszug anforderst. Kostet nix.
    Klick

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