Keine Gnade für Linksabbieger: Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, haften Autofahrer in vollem Umfang, wenn sie beim Abbiegen nach links mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstoßen. Das hat das Landgericht München entschieden (Az. 19 S 9250/05). Nach dem Urteil tragen Linksabbieger selbst bei einem Fahrfehler des entgegenkommenden Autofahrers den beim Unfall entstandenen Schaden komplett allein. Im konkreten Fall wollte ein Autofahrer von einer Landstraße bei Unterhaching nach links in eine Autobahnauffahrt abbiegen. Dabei übersah er ein entgegenkommendes Fahrzeug. Dessen Fahrer versuchte erst nach links auszuweichen, riss dann aber in Panik das Lenkrad wieder nach rechts - der Zusammenstoß war unvermeidlich. Den entstandenen Schaden wollte der Linksabbieger nicht alleine zahlen. Schließlich sei es auch deshalb zum Unfall gekommen, weil der andere Fahrer seinen Wagen erst nach links und dann wieder nach rechts gesteuert habe. Doch nach dem Münchner Urteil haftet der Linksabbieger allein. "Daran ändert auch der offensichtliche Fahrfehler des anderen Autofahrers nichts", sagt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der Deutschen Anwaltshotline. Denn die unglücklichen Lenkbewegungen wurden durch das grob verkehrswidrige Verhalten des Linksabbiegers geradezu provoziert.