Unfall in Folge eines reflexartigen Ausweichens
Diskutiere Unfall in Folge eines reflexartigen Ausweichens im Bußgeld, Verwarngeld / Punkte in Flensburg Forum im Bereich Führerschein und Verkehrsrecht; Hallo, hab folgende Frage:
Ich bin vergangenes Jahr im Herbst, spätene Nachmittag in ein parkendes Auto gefahren. Grund dafür war, dass ich aus Reflex einer ...
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Unfall in Folge eines reflexartigen Ausweichens
Hallo, hab folgende Frage:
Ich bin vergangenes Jahr im Herbst, spätene Nachmittag in ein parkendes Auto gefahren. Grund dafür war, dass ich aus Reflex einer Katze ausgewichen bin und halb auf dem Grünstreifen gekommen bin. Geschwindigkeit lag bei max. 50 (zugelassene 100 / Bauernschaft /bin langsam gefahren, weil dort auch Wohnhäuser stehen) Sicht war einwandfrei und die Strasse war gerade und trocken. Zeugen gab es keine. Die Herbeigerufene Polizei hat aus der geraden Strasse eine Kurve gemacht und mir rigoroß unterstellt, ich wäre mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit aus der "Kurve" geflogen. Das Tier kam ja mit nem Schrecken davon und hat sich dort nicht mehr blicken lassen. Dem Polizisten waren angeblich die Hände gebunden und es kam zur Anzeige... Angemerkt sei noch, dass es nur zu einem Sachschaden kam und niemand verletzt wurde. Der Polizist erklärte mir , ich könne da ja einen Einspruch gegen einlegen und der Kreis könne sich dann mit mir herumschlagen.
Ich habe dann im Januar 2010 einen Bußgeldbescheid über ca. 170 Euro und drei Punkte bekommen. Natürlich habe ich gegen Diesen den Einspruch eingelegt und den Vorfall nochmals ausführlich geschildert. Ein zusätzliches Telefonat mit dem Kreis hat dann ergeben, dass der Fall aufgrund meines Einspruches Dieser nun an die Staatsanwaltschaft übergeben worden sei und diese den Sachverhalt prüfen müsste. (Aber ich könne davon ausgehen, dass die Sache eingestellt wird...)
Nach langem Warten kam dann heute eine "Einladung" zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht.Meine Frage ist nun, warum wird bei so einer "Kleinigkeit" ein Gerichtstermin einberaumt? Worauf kann ich mich einstellen? Muss ich falls mein Einspruch abgelehnt wird auch noch mit einer höheren Strafe rechnen? Kommen noch Gerichtskosten hinzu? Ich überlege ernsthaft wie mir in der "Einladung" angeboten wurde, den Einspruch zurück zu nehmen. So würden die Kosten überschaubar bleiben. Allerdings sehe ich es auch nicht ein, dass ich für eine Ordungswiedrigkeit, die ich ja nicht begangene habe eine so saftige Strafe zahlen soll, nur weil einem der Polizist pauschal mal nicht glaubt. Wie stehen überhaupt die Chancen, dass das Gericht mit der Sache durchkommt. Immerhin kann ja niemand den Vorwurf bezeugen!! Ich bin ca 30 Jahre alt und seit mindestens 2003 anstandlos gefahren. Davor habe ich mal ein zwei Punkte wegen zu schnellem Fahren kassiert
Ich bitte um eure Meinung dazu. Vielen Dank!
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AW: Unfall in Folge eines reflexartigen Ausweichens

Zitat von
Mongoose
Nach langem Warten kam dann heute eine "Einladung" zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht.Meine Frage ist nun, warum wird bei so einer "Kleinigkeit" ein Gerichtstermin einberaumt?
Weil wir in einem Rechtsstaat leben.
Wäre dir lieber, irgendein Sachbearbeiter aus der Bußgeldstelle kann das entscheiden?
Worauf kann ich mich einstellen? Muss ich falls mein Einspruch abgelehnt wird auch noch mit einer höheren Strafe rechnen?
Theoretisch ist alles möglich. Ich würde aber davon ausgehen, dass im Falle einer Niederlage der BGB bestätigt wird.
Kommen noch Gerichtskosten hinzu?
Ja.
Die sind aber nicht sehr hoch, betragen 10 % des Bußgeldes, min. EUR 40,00, wobei die Gebühren von 23,50 EUR auch noch angerechnet werden.
Eventuell kommen Zeugengelder hinzu, aber es gab ja keine Zeugen.
Ich überlege ernsthaft wie mir in der "Einladung" angeboten wurde, den Einspruch zurück zu nehmen. So würden die Kosten überschaubar bleiben.
Ich würde in Anbetracht der übersichtlichen Kosten den Einspruch nicht zurückziehen und vor Gericht gehen.
Wie stehen überhaupt die Chancen, dass das Gericht mit der Sache durchkommt.
Weiß man nie, weil der Richter frei in seiner Beweiswürdigung ist.
Besser wäre ein Anwalt.
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