Überholen einer Kolonne von Fahrzeugen stellt erhöhtes Gefahrenpotential dar.
Der Fahrer eines Kleinlastwagen schloss auf eine Kolonne von drei Fahrzeugen auf und wollte diese in einem Zug überholen. Nachdem er dann zwei der Fahrzeuge überholt hatte, stieß er mit dem vordersten der drei Fahrzeuge zusammen. Dieser ist zum Zeitpunkt des Überholtwerdens nach links in eine Seitenstraße abgebogen. Dieses Fahrzeug hatte sich vorher zur Mitte eingeordnet und auch nach links geblinkt. Dennoch hätte es natürlich nicht abbiegen dürfen, solange der Kleinlastwagen im Überholvorgang war. Der Fahrer des ersten Fahrzeugs hat also seine doppelte Rückschaupflicht verletzt, sonst hätte er den Kleinlastwagen ja kommen sehen.

Mehr dazu: http://www.abc-recht.de/ratgeber/aut...le/kolonne.php