Taxiführerschein für hochgradig Schwerhörige
Diskutiere Taxiführerschein für hochgradig Schwerhörige im Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr Forum im Bereich Führerschein und Verkehrsrecht; Hört, hört: Auch wer hochgradig schwerhörig ist, kann sich nunmehr einen so genannten "Taxifahrschein" ausstellen lassen. Darauf hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestanden (Az. 1 ...
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Taxiführerschein für hochgradig Schwerhörige
Hört, hört: Auch wer hochgradig schwerhörig ist, kann sich nunmehr einen so genannten "Taxifahrschein" ausstellen lassen. Darauf hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestanden (Az. 1 B 9/07). Bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung an einen Schwerhörigen darf die moderne Entwicklung neuester Hörhilfen nicht unberücksichtigt bleiben. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline bestätigt, war nach den einschlägigen Rechtsvorschriften bisher die Zulassung eines Taxi-Fahrers ausgeschlossen, wenn sein Hörverlust bei einer Messung ohne Hörhilfen 60 oder mehr Prozent betrug. "Weil der Hörverlust durch kein Hörgerät ausreichend zuverlässig kompensiert werden konnte, musste dieser Wert nach den bundesweit geltenden Begutachtungsleitlinien für Kraftfahrer in der Vergangenheit immer ohne Hörhilfen gemessen werden - und zwar ohne jegliche Ausnahme", erklärt Rechtsanwältin Katja Bausch. Nunmehr haben die Berlin-Brandenburgischen Oberverwaltungsrichter aber entschieden, dass im jeweiligen Einzelfall mögliche Abweichungen von der Regel geprüft werden müssen. Ein vom Gericht eingeholtes medizinisches Sachverständigengutachten hatte nämlich ergeben, dass die Hörgeräteakustik mit der Einführung volldigitaler Hörsysteme inzwischen einen "Quantensprung" gemacht hat, der die bisherigen prinzipiellen Bedenken gegen die Zuverlässigkeit von Hörhilfen hinfällig werden lässt. Mit solchen modernen Hörgeräten kann ein Sprachverständnis erreicht werden, das nahezu dem eines normal hörfähigen Menschen entspricht - wie im konkreten Fall bei der zwar hochgradig schwerhörigen Klägerin, die aber mit Hilfe ihrer volldigitalen Hörhilfe allen Anforderungen an die körperliche Eignung genügte. Somit steht ihr nach dem Urteilsspruch ab jetzt auch der Taxischein zu.
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