Strafzettel auf dem Parkplatz einer Handelskette

Diskutiere Strafzettel auf dem Parkplatz einer Handelskette im Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr Forum im Bereich Führerschein und Verkehrsrecht; Erstmal Guten Tag an alle Meine Arbeitskollegin hat neulich ein Strafzettel von einem freundlichen Poli bekommen, weil sie auf dem Parkplatz außerhalb der gekennzeichneten Flächen ...

Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1
    Bello

    Strafzettel auf dem Parkplatz einer Handelskette

    Erstmal Guten Tag an alle

    Meine Arbeitskollegin hat neulich ein Strafzettel von einem freundlichen Poli bekommen, weil sie auf dem Parkplatz außerhalb der gekennzeichneten Flächen parkte.

    Sie parkte vor einer Bauminsel auf dem Fahrstreifen.

    Die Frage: ist die Polizei überhaupt berechtig Strafzettel für Vergehen zu erteilen die auf privaten Parkplätzen statfinden?
    Die Frage bezieht sich nur auf diesen bestimmten Fall d. h. Falschparken.

    Anmerkung: an der Einfahrt steht ein Schild "Privatparkplatz nur für Kunden der Handelskette...., maximale Parkdauer 2 Std. .... Hier gilt die StVo"

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  2. #2
    lehevo

    AW: Strafzettel auf dem Parkplatz einer Handelskette

    Zitat Zitat von Bello Beitrag anzeigen
    Die Frage: ist die Polizei überhaupt berechtig Strafzettel für Vergehen zu erteilen die auf privaten Parkplätzen statfinden?
    Moin Bello,

    die Polizei hat dort nichts zu suchen bzw. die können auf einem Privatparkplatz keine Tickets verteilen.
    Sie parkte vor einer Bauminsel auf dem Fahrstreifen.
    Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob diese Fläche auch noch zum Privatgrundstück gehört oder vielleich doch schon öffentlicher Raum ist.

    Für unsere Firmenwagen haben wir Stellplätze von der Stadt gemietet.
    Wenn dort Fremdparker parken, haben wir Pech gehabt. Die Polizei macht gar nichts.
    Wir könnten zwar abschleppen lassen, müssen die Kosten aber erstmal bezahlen und dürfen dann zusehen, wie wir unser Geld wiederbekommen.

  3. #3
    Bello

    AW: Strafzettel auf dem Parkplatz einer Handelskette

    Danke lehevo

    Der gesamte Parkplatz und auch die Fahrspur, wo der Wagen stand sind Privatfläche, nicht gepachtet von der Stadt und keine öffentliche Straße.

    Also Ticket mit Hinweiss auf Privatfläche an die Behörde zurückschicken und vergessen?


  4. #4
    lehevo

    AW: Strafzettel auf dem Parkplatz einer Handelskette

    Hallo,

    ich würde erstmal bei der Bußgeldstelle anrufen und die Sachlage mitteilen.

    Mich macht das etwas stutzig, weil die Polizisten ja eigentlich wissen, wo sie Tickets verteilen dürfen und wo nicht.

    Es kann ja sein, dass es einen Umstand gibt, den ich nicht kenne.
    Sollte das Ticket, aus welchem Grund auch immer, berechtigt sein, kämen bei Nichtzahlung 23,50 EUR Gebühren hinzu (wenn der Fahrer bekannt ist), oder es wird nach 3 Monaten eingestellt und der Halter bekommt eine Rechnung über EUR 18,50 aufgrund des § 25a StVG (Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs)


    Ich habe da noch ein gutes Beispiel, die eigentlich meine Aussage, dass die Polizei dort keine Tickets verteilen darf, bekräftigt:

    Eine Bekannte von mir hat ein Kind im Rollstuhl. Sie ärgert sich oft, dass bei einem bestimmten Einkaufszentrum oft "nichtbehinderte" auf dem Behindertenparkplatz parken und hat deshalb mal mit der Leitung gesprochen.
    Theoretisch können die Abschleppen lassen, haben aber auch das Problem, dass sie selber den Abschlepper bestellen (Polizei wird nicht tätig) und bezahlen müssen. Das Geld können sie sich vom Falschparker wiederholen.
    Da das aber aufwendig ist, schleppen sie nicht ab.

  5. #5
    Bello

    AW: Strafzettel auf dem Parkplatz einer Handelskette

    @lehevo

    Danke, anscheinend wird die Sache bundesweit divers gehandhabt.

    Ich habe sehr unterschiedliche Feedbacks bekommen, von "nicht zuständig" bis "zuständig und völlig richtig".
    Selbst ein Verkehrsanwalt war sich nicht sicher.

    Es liegt an der Definition von öffentlicher Verkehr - VwV-StVO zu § 1 II.
    Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind.


    VwV-StVO zu § 1 III
    Landesrecht über den Straßenverkehr ist unzulässig (vgl. Artikel 72 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 74 Nr. 22 des Grundgesetzes). Für örtliche Verkehrsregeln bleibt nur im Rahmen der StVO Raum.

    Viele sind der Meinung, der Verkehr darf überwacht werden (d. h. auch die Verstöße geahndet werden) aber die hochheitliche Bestimmung bleibt bei dem Eigentümer (z. B. Abschleppen).


    Gruß
    Bello

  6. #6
    lehevo

    AW: Strafzettel auf dem Parkplatz einer Handelskette

    Zitat Zitat von Bello Beitrag anzeigen

    Es liegt an der Definition von öffentlicher Verkehr - VwV-StVO zu § 1 II.
    Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden.
    Jo, bekannt und besonders wichtig bei "Fahrstunden". Aber bei Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Straftat, da müssen die Cops sogar eingreifen.

    Aber stell dir mal vor, du hast einen Supermarkt mit Parkplatz. Dein Grundstück.
    Du malst die Parkflächen freundlicherweise für deine Kunden auf den Asphalt und stellst dich dann selber mit deinem Wagen mal außerhalb der gekennzeichneten Flächen vor deine Bauminsel.
    Dann kommt so ein Cop und stellt dir ein Ticket aus, weil du mit deinem Wagen auf deinem Privatgrundstück stehst.
    Das kann es doch nicht sein, oder?

    Ich bleibe bei meiner Meinung: auf Privatgrundstücken hat die Polizei keine Tickets zu verteilen und ich würde auch dagegen angehen - wenn ich sicher bin, dass es auch wirklich privat ist.

    Selbst ein Verkehrsanwalt war sich nicht sicher.
    Beruf verfehlt

    Aber ruf wenigstens mal bei der Behörde an und frag die mal.

  7. #7
    Bello

    AW: Strafzettel auf dem Parkplatz einer Handelskette

    ja, eben.

    Das ist einfach eine verkehrte Welt.

Strafzettel auf dem Parkplatz einer Handelskette

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