SCHWEIZ: Überfahren einer Sicherheitslinie
Diskutiere SCHWEIZ: Überfahren einer Sicherheitslinie im Auslandsverstöße Forum im Bereich Verkehrsüberwachung (Bußgeld, Verwarngeld, Punkte / Straftat); Hallo Forumgemeinde.
Ich hoffe mir kann etwas geholfen werden.
Kurz zum Verlauf : Das Navi sagte nur einmal "rechts halten". Es kam die zweite Abzweigung, ...
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SCHWEIZ: Überfahren einer Sicherheitslinie
Hallo Forumgemeinde.
Ich hoffe mir kann etwas geholfen werden.
Kurz zum Verlauf: Das Navi sagte nur einmal "rechts halten". Es kam die zweite Abzweigung, was ich zu spät bemerkte, und etwa, 1m durchgezogene Linie beim abbiegen auf die rechte Spur mitnahm.
Ich wurde angehalten, und sollte sofort mit 550 CHF belangt werden. Wir konnten uns einigen, 250 zu zahlen, den Rest per Rechnung. Der Polizist machte mir noch Hoffnungen, dass bei mir aufgrund dessen dass ich Student bin und nicht über so viel Geld verfüge, auf das restliche Geld verzichtet wird. Auch den detaillierten Bericht, den ich auf Anfrage verlangte, bekam ich nicht.
Ist aber nicht so. Folgender Bescheid kam:
Sachverhalt: Überfahren einer Sicherheitslinie
Übertretende Bestimmungen: art. 27 abs. 1, Art. 34 Abs. 2 SVG; Art 73 Abs. 6 lit. a SSV
Busse: 300 CHF
Gebühren: 250 CHF
Auslagen: 20 CHF
Total: 570 CHF
Abzüglich Depositum: 250 CHF
Verbleibend: 320 CHF
Das Video ist nicht verwertbar, einen detaillierten Bericht den ich angefordert habe habe ich nicht bekommen!
Ein RA aus der Schweiz riet mir, lediglich einen Bettelbrief zu schreiben (Situation: Student) da auch selbst er die Höhe der Gebühren im Verhältniss zu der Höhe der Busse nicht als verhältnismäßig ansieht.
Dieser ist bereits unterwegs...
In der Bussenliste SR 741.031 Anhang 1 Bussenliste (Ordnungsbussenverordnung) finde ich lediglich:
"Nichtfortsetzen der Fahrt in Pfeilrichtung (einschliesslich all- fälliges Überfahren einer Sicherheitslinie, welche die Fahrstreifen in gleicher Richtung voneinander abgrenzt [6.01]; Art. 27 Abs. 1 SVG, Art. 73 Abs. 6 Bst. a und Art. 74 Abs. 1 und 2 SSV)" - 100 CHF
"Überfahren oder Überqueren einer Sicherheitslinie innerorts (Art. 34 Abs. 2 SVG und Art. 73 Abs. 6 Bst. a SSV)" - 40 CHF
Zu meinem Fall finde ich keine aufgelistete Busse.
Ich würde gerne wissen, ob das mit rechten Dingen vorgeht (Höhe der Busse) und ob die Gebühren mal frei entschieden wurden (Ausländer)
Und ob jemand bescheid weiss, das Thema anders als nur mit einem Bettelbrief anzugehen.
Das Problem ist einfach dass ich mir das schlichtweg nicht leisten kann und ich mich mit den bereits bezahlten 250 CHF als genug gegeisselt sehe.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Chris
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AW: SCHWEIZ: Überfahren einer Sicherheitslinie
Hey Chris123!
Ein RA aus der Schweiz riet mir, lediglich einen
Bettelbrief zu schreiben (Situation: Student) da auch selbst er die Höhe der Gebühren im Verhältniss zu der Höhe der Busse nicht als verhältnismäßig ansieht.
Dieser ist bereits unterwegs...
Ich würde gerne wissen, ob das mit rechten Dingen vorgeht (Höhe der Busse) und ob die Gebühren mal frei entschieden wurden
hmm...ich kann dir da leider auch nicht wirklich helfen. Und der RA aus der Schweiz konnte dir nicht sagen, wie hoch die Geldbuße ist? - Find ich ja komisch.
SCHWEIZ: Überfahren einer Sicherheitslinie
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