Wer ist Schuld ?

Diskutiere Wer ist Schuld ? im Unfälle, Schäden, Diebstahl Forum im Bereich Führerschein und Verkehrsrecht; Hallo , ich beschreib jetzt mal den Unfallhergang: Wir verpassten eine Straße und setzten mit ca. 10 kmh zurück( wir befanden uns auf der Vorfahrtsstrasse) ...

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  1. #1
    Jini

    Wer ist Schuld ?

    Hallo ,
    ich beschreib jetzt mal den Unfallhergang:
    Wir verpassten eine Straße und setzten mit ca. 10 kmh zurück( wir befanden uns auf der Vorfahrtsstrasse) ,kurz darauf kam ein Auto aus einer Anliegerstraße ( der Fahren hat anscheinend nur nach links gesehen ,denn wir waren da ja genau vor ihm ) und stand auch schon vorne rechts ( Felge und Beifahrertür) drin. Er war der Meinung das wäre 50 zu 50 Schuld, wir nicht und er rief die Polizei , die verwarnte ihn ,weil er uns die Vorfahrt genommen hat, am nächsten Tag rief ich bei seiner Versicherung an und meldete den Schaden ,bekam einen Fragebogen für Anspruchsteller .....Gestern rief ich bei der Versicherung an ,um mal nachzufragen ,die sagte ,die Schuldfrage sei noch nicht geklärt.
    Kurz darauf rief die Polizei an und sagt ,sie müsse uns auch ein Bußgeld aussprechen ,wegen Rückwärtsfahren und der andere hätte ja eins bekommen ,weil er aus einer Anliegerstrasse kam ( 1 Woche vorher eigentlich ,weil er uns die Vorfahrt genommen hat), warum bekommen wir das ,wenn er uns doch reingefahren ist ,das war ja dann kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr von uns ? Kurz darauf rief dieser auch an ,das wir ja jetzt 100 % schuld seien und wir könnten ,das ja ohne Versicherung machen ? Ich weiß jetzt gar nichts mehr . Weiß jemand Bescheid ,wie hier die Rechtslagen ,wegen Schuld und Bußgeld ist ?
    Vielen Dank schon mal im voraus.

    •    

      MisterAd


        
       

  2. #2
    lehevo

    AW: Wer ist Schuld ?

    Hi.

    Tja, die Rechtslage.
    Du hattest natürlich Vorfahrt, ergo ist der andere Schuld.
    Beim Rückwärtsfahren musst du dich aber notfalls einweisen lassen, ergo Mitschuld.

    Entscheidend wäre für mich, ob du noch rückwärts gefahren bist als es knallte, oder ob du schon standst.
    Bist du noch rückwärts gerollt, sehe ich das Bußgeld (100 EUR + 23,50 EUR Gebühren + 2 Punkte) als berechtigt an. Wenn nicht, dann nicht, logisch.

    Ich kann dir nur raten, einen Anwalt einzuschalten. Wenn du Recht bekommst, zahlt den die gegnerische Versicherung. Bist du allein Schuld, zahlst du ihn.
    Ich hatte mal einen Fall, da ging es 50:50 aus und trotzdem hat die gegnerische Versicherung unseren Anwalt (war Firmenwagen) komplett bezahlt.

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