Rotlichtverstoß für alle gleich?
Diskutiere Rotlichtverstoß für alle gleich? im Rotlichtverstoß Forum im Bereich Verkehrsüberwachung (Bußgeld, Verwarngeld, Punkte / Straftat); Hallo zusammen,
habe kürzlich in Berlin mit dem Fahrrad an einer T-Kreuzung die Wartezeit an der roten Ampel "verkürzt" und bin vorsichtig rollend über den ...
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Rotlichtverstoß für alle gleich?
Hallo zusammen,
habe kürzlich in Berlin mit dem Fahrrad an einer T-Kreuzung die Wartezeit an der roten Ampel "verkürzt" und bin vorsichtig rollend über den Bürgersteig (keine Fussgänger weit und breit) nach rechts "abgebogen". Dass das auch ordnungswidrig ist, weiß ich, aber lande ich damit wirklich in derselben Kategorie wie ein Autofahrer, der nach 34,49 Sec. Rotlicht die Ampel überfährt? Bin bereit, das Bussgeld von 123,50 zu zahlen, aber das Ganze kommt mir doch sehr undifferenziert vor. Würde gerne Eure Meinung dazu hören.
Gruß
Radicchio
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AW: Rotlichtverstoß für alle gleich?

Zitat von
Radicchio
Hallo zusammen,
Hi.
aber das Ganze kommt mir doch sehr undifferenziert vor.
Es wird aber differenziert. Radfahrer zahlen die Hälfte, also 45 EUR (bis 1 Sek. rot) bzw. 100 EUR (über 1 sek. rot) + je 1 Punkt + 23,50 EUR Gebühren
137600 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat
3 Punkte, 90 EUR Bußgeld, 23,50 EUR Gebühren
137612 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat; § 3 Abs. 6 BKatV
1 Punkt, 45,00 EUR Bußgeld, 23,50 EUR Gebühren
137618 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
4 Punkte, 200,00 Bußgeld, 23,50 EUR Gebühren, 1 Monat Fahrverbot.
137624 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132.3 BKat; § 3 Abs. 6 BKatV
1 Punkt, 100,00 Bußgeld, 23,50 EUR Gebühren
Aber es ist in jedem Fall ein A-Verstoß. Als Probezeitler muss man also auch zur Nachschulung, wenn man mit dem Rad bei Rot fährt.
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AW: Rotlichtverstoß für alle gleich?
Hallo Lehevo,
danke für die Antwort. Weißt Du zufällig auch (oder sonst jemand hier im Forum), ob es verkehrsrechtlich einen Unterschied macht, ob man die Haltelinie auf dem Radweg vor einer roten Ampel überfahren hat oder schon davor auf den Fussweg gefahren ist? Ich habe mal was von einer "Zone" um die Ampel herum gelesen. Wie gesagt, es war weit und breit kein einziger Fussgänger, der gefährdet gewesen wäre. Habe exakt dasselbe schon einmal getan und wurde angehalten, aber der Polizist wollte aber nur meine Reflektoren überprüfen...diesmal das satte Bussgeld.
Freue mich über jegliche Belehrung
Radicchio
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AW: Rotlichtverstoß für alle gleich?

Zitat von
Radicchio
Weißt Du zufällig auch (oder sonst jemand hier im Forum), ob es verkehrsrechtlich einen Unterschied macht, ob man die Haltelinie auf dem Radweg vor einer roten Ampel überfahren hat oder schon davor auf den Fussweg gefahren ist?
Wissen nicht, aber ich behaupte mal, dass es keinen Unterschied macht.
Wenn ein Polizist sagt oder behauptet, dass du einen Rotlichtverstoß begangen hast, hast du meist schlechte Karten vor Gericht.
Wie gesagt, es war weit und breit kein einziger Fussgänger, der gefährdet gewesen wäre.
Das nützt dir nichts. Der Bußgeldkatalog basiert ja auf Fahrlässigkeit, es wird dir also nichtmal Absicht vorgeworfen.
Eine Gefährdung würde das Bußgeld nochmal erhöhen auf 100 bzw. 160 EUR (bis 1 bzw. über 1 Sekunde Rot), Vorsatz würde das Bußgeld verdoppeln.
Habe exakt dasselbe schon einmal getan und wurde angehalten, aber der Polizist wollte aber nur meine Reflektoren überprüfen...diesmal das satte Bussgeld.
Da hast du Glück gehabt.
Hatte meine Frau auch schonmal: Linksabbieger bekommen grün, sie biegt bei rot rechts ab, Streifenwagen war direkt hinter ihr und hat sie angehalten. Statt Bußgeld und Fahrverbot hat sie eine mündliche Verwarnung bekommen
.
Das waren sehr nette Cops. Ich hätte bestimmt löhnen dürfen, bin ja auch nicht blond
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AW: Rotlichtverstoß für alle gleich?
Hallo Lehevo,
ja, da habe ich wohl schlechte Karten. Habe bei anderen Foren gelesen, dass einige sogar die Begabung haben, sich den Kopf aus der Schlinge zu reden... Letztendlich handelt es sich hier um das "Umfahren einer Lichtzeichenanlage unter Benutzung des Fussweges". Da scheinen sich die Gerichte selbst nicht hundertprozentig einig zu sein, aber ein Gerichtsverfahren ist es mir nun auch nicht wert. Danke für Deine Infos, schöne Grüße
Radicchio
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AW: Rotlichtverstoß für alle gleich?

Zitat von
Radicchio
Da scheinen sich die Gerichte selbst nicht hundertprozentig einig zu sein,
Das übliche Problem halt'. Vor Gericht und auf hoher See .....
aber ein Gerichtsverfahren ist es mir nun auch nicht wert.
Das sehe ich auch so.
Ist zwar nicht so teuer, würde ca. 30 EUR mehr ausmachen + ggf. Zeugengeld wenn man verliert und keinen Anwalt nimmt, aber kostet Zeit und vor allem Nerven.
Rotlichtverstoß für alle gleich?
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