Rotlichtverstöße Rechtsfolgen, Grüner Pfeil, Haltelinie
Diskutiere Rotlichtverstöße Rechtsfolgen, Grüner Pfeil, Haltelinie im Rotlichtverstoß Forum im Bereich Verkehrsüberwachung (Bußgeld, Verwarngeld, Punkte / Straftat); Rotlichtverstöße
1) Rechtsfolgen
Ab 01.02.2009 gelten die Bußgelder in den Klammern. Es ändern sich auch die BKatnummern.
Ampel bei Rot überfahren 50,00 Euro, 3 Punkte ...
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Rotlichtverstöße Rechtsfolgen, Grüner Pfeil, Haltelinie
Rotlichtverstöße
1) Rechtsfolgen
Ab 01.02.2009 gelten die Bußgelder in den Klammern. Es ändern sich auch die BKatnummern.
- Ampel bei Rot überfahren 50,00 Euro, 3 Punkte (132 BKat) (90,00 Euro; 132 BKat)
- Ampel bei Rot überfahren mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,00 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (132.1 BKat) (200,00 Euro (Gefährdung; 132.1 BKat), 240 (Sachbeschädigung; 132.2 BKat))
- Ampel bei länger als 1 Sekunde dauernden Rot überfahren 125,00 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot ( 132.2 BKat) (200,00 Euro; 132.3 BKat)
- Ampel bei länger als 1 Sekunde dauernden Rot überfahren mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200,00 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (132.2.1 BKat) (320,00 (Gefährdung; 132.3.1 BKat), 360,00 Euro (Sachbeschädigung; 132.3.2 BKat))
Bei allen Bußgeldern kommen Gebühren in Höhe von 5 Prozent, jedoch mindestens 20,00 EUR und Auslagen für die Zustellung in Höhe von 3,50 Euro hinzu.
2) "Grüner Pfeil" (Blechschild)
Ein Rotlichtverstoß liegt auch vor, wenn an einer roten Ampel mit grünen Rechtsabbiegepfeil (Blechschild) nicht an der Haltelinie und an der Sichtlinie angehalten wird.
Richtig wäre:- An der Haltelinie anhalten (ja, grundsätzlich immer.)
- An der Sichtlinie nochmals anhalten (nur, wenn Sichtlinie nicht = Haltelinie)
- Erst dann mit dem vorsichtigen Abbiegen beginnen, wenn kein Querverkehr von links und keine Fußgänger eine der zu befahrenden Straßen überqueren bzw. überqueren wollen.
3) Haltelinie
Ein Anhalten kurz hinter der Haltelinie stellt keinen Rotlichtverstoß dar und wird idR nicht geahndet (Kosten 10 Euro). Wesentlich ist das Einfahren in den geschützten Bereich der Kreuzung.
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AW: Rotlichtverstöße Rechtsfolgen, Grüner Pfeil, Haltelinie
Was mich aber irritiert ist dieser Satz:
An der Sichtlinie nochmals anhalten (nur, wenn Sichtlinie nicht = Haltelinie)
Nur, wenn Sichtlinie nicht ist Haltelinie???
Etwas Mißverständlich ausgedrückt, denn es muss nicht zwingend ein 2. mal gestoppt werden.
Grundsätzlich muss beim Grünpfeil (Blechschild) immer an der Haltelinie vor der Ampel gestoppt werden! Dann langsam, ohne Fußgänger zu behindern, bis zur Sichtlinie vorfahren. Dort nochmals zu stoppen ist nur dann Pflicht, wenn der freigegebene Verkehr behindert würde oder nicht hinreichend überblickt werden kann.
Nicht stoppen ist teuer: 3 Pkt. und 70 € Bußgeld.
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AW: Rotlichtverstöße Rechtsfolgen, Grüner Pfeil, Haltelinie

Zitat von
Eichbaum
Nicht stoppen ist teuer: 3 Pkt. und 70 € Bußgeld.
Was genau meinst du damit bzw. worauf beziehst du dich?
@Majora: Die alten Bußgelder würde ich gar nicht mehr aufführen.
Wer jetzt hier aufschlägt kommt sicher mit Owis nach dem 31.1.09
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AW: Rotlichtverstöße Rechtsfolgen, Grüner Pfeil, Haltelinie
Sieht man das wirklich nicht worauf ich das beziehe?? Auf jeden Fall mal auf den Bußgeldkatalog:
Vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 70,- EUR; 3 Punkte
Grundsätzlich MUSS an der Haltelinie angehalten werden, d. h. die Räder müssen stehen (Fußgängern, evtl. auch Radlern, muss das überqueren ermöglicht werden, denn die haben evtl. auch Grün und dann absoluten Vorrang)! Danach gilt dann dasselbe wie bei "Vorfahrt Achten": man muss nicht mehr anhalten wenn ersichtlich alles Frei ist!
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AW: Rotlichtverstöße Rechtsfolgen, Grüner Pfeil, Haltelinie
Alles klar, Eichbaum.
Dachte auch erst, dass das wie Rotlichtverstoß geahndet wird und hab jetzt mal nachgesehen - und du hast recht:
137630 Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab, ohne vorher anzuhalten.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 133.1 BKat
A-Verstoß, 3 Punkte, 70,00 EUR Bußgeld, 23,50 EUR Gebühren.
Nochmal zu 3) Haltelinie: Er meint, wenn du hinter der Haltelinie zum stehen kommst und geblitzt wirst, ist es lediglich ein Haltelinienverstoß:
141248 Sie hielten nicht an der Haltlinie (Zeichen 294).
§ 41 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 154 BKat
( B - 1 ) 10,00 EUR
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AW: Rotlichtverstöße Rechtsfolgen, Grüner Pfeil, Haltelinie
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AW: Rotlichtverstöße Rechtsfolgen, Grüner Pfeil, Haltelinie
Insbesondere durch den grünen Pfeil kommt es immer wieder zu Mißverständnissen bei den Autofahrern. Ich wäre ja dafür, dass man dieses Verkehrszeichen abschafft.
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AW: Rotlichtverstöße Rechtsfolgen, Grüner Pfeil, Haltelinie

Zitat von
gunni
Insbesondere durch den grünen Pfeil kommt es immer wieder zu Mißverständnissen bei den Autofahrern. Ich wäre ja dafür, dass man dieses Verkehrszeichen abschafft.

Nö, bin ich nicht dafür. Ich komme prima damit klar, bin sogar der Meinung, dass es davon viel zu wenig gibt.
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