rote Ampel überfahren - Geldstrafe trotz Wohnsitz im Ausland?

Diskutiere rote Ampel überfahren - Geldstrafe trotz Wohnsitz im Ausland? im Rotlichtverstoß Forum im Bereich Verkehrsüberwachung (Bußgeld, Verwarngeld, Punkte / Straftat); Hallo zusammen, bin auf der Suche nach etwas Rat. Falls zufällig ein Anwalt diesen Beitrag ließt und mir kurz Info geben könnte, wäre das super! ...

Ergebnis 1 bis 2 von 2
  1. #1
    MS_UK

    rote Ampel überfahren - Geldstrafe trotz Wohnsitz im Ausland?

    Hallo zusammen,

    bin auf der Suche nach etwas Rat. Falls zufällig ein Anwalt diesen Beitrag ließt und mir kurz Info geben könnte, wäre das super!

    Folgender Sachverhalt:

    Ich wohne in UK, bin in Deutschland nicht mehr gemeldet und habe auch kein dt. Bankkonto (mehr). Habe meinen Führerschein seit über 10 Jahren und hatte bisher noch nie Probleme mit Ordnungsamt, Polizei oder Blitzern etc. Beruflich bin ich oft in Deutschland unterwegs und oft benötige ich einen Leihwagen um von Temrin zu Termin zu kommen.
    Vor ein paar Wochen hatte ich einen Termin in Stuttgart, hatte einen Leihwagen und eine Kollegin als Beifahrerin. Wir näherten uns einer roten Ampel, ich hielt und irgendwann schaltete die Ampel auf grün. Folglich fuhr ich los und wurde von einer feststehenden Radaranlage zwei Mal geblitzt. Natürlich habe ich mich gewundert aber da ich absolut sicher bin/war, dass ich nichts falsch gemacht habe - habe ich das Blitzen ignoriert und mir nicht wirklich was dabei gedacht. Da ich Linksabbieger war und mein Gegenverkehr auf der anderen Spur an der Ampel wartete - war ich mir/ bin ich mir absolut sicher, dass ich Grün gehabt haben muss - sonst wären ja die mir entgegen kommenden Fahrzeuge gefahren! (Bei der Straße handelt es sich um eine zweispurige Landstraße mit jeweils zwei abbiegenden Linksspuren - im Ampelbereich also vier Spuren). Vor zwei Tagen kam ein Schreiben vom Ordnungsamt in Stuttgart (der Autovermieter gibt in einem solchen Fall meine Daten weiter) mit dem Vorwurf einen Rotlichtverstoß gegangen zu haben. Mir wird vorgeworfen eine rote Ampel überfahren zu haben und das !!! 37,27 Sekunden !!! nachdem die Ampel auf rot schaltete. Da ich absolut sicher bin an dieser Ampel nicht nur gestoppt, sondern (sogar ewig) gehalten zu haben, meine Kollegin dies bezeugen kann und wir beide diese zwei Blitze gesehen haben, rief ich bei der Sachbearbeiterin vom Ordungsamt Stuttgart an, legte "mündlich Einspruch ein" und schilderte ihr den Vorgang aus meiner Perspektive. Sie rief "meine Aktennummer auf" und meinte, dass aufgrund der Geschwindig mit welcher ich geblitzt wurde (17,4km/h - Vmax auf dieser Straße sind 60km/h), sie mir glaubt dass ich definitv gestanden habe und beim Blitzen im Anfahren war. Sie meinte aber auch, dass diese Ampelanlage recht unübersichtlich sei und ich wahrscheinlich, ihrer Meinung und Erfahrung nach, beim Links-Abbiegen von einer weiter hinten stehenden Ampel irritiert wurde und tatsächlich bei rot abgebogen bin. Da ich nichts ortskundig bin und die Ampelanlage auch nur einmal bisher gesehen habe, kann ich also nicht sagen - bzw. erinnere mich nicht, ob das wirklich irreführend ist etc. Zudem meinte sie das aufgrund der Position meines PKW, ich die für mich geltende Ampel nicht genau habe sehen können.

    Unterm Strich droht mir für dieses Vergehen folgende Strafe: 1 Monat Fahrverbot, 4 Punkte in Flensburg und 223,50 € Geldstrafe.

    Witziger Weise meinte die Dame, dass Fahrverbot und Punkte nicht "vollstreckt" werden können, da ich im Ausland wohne und man mir nicht "habhaft" werden kann. Bei meiner Frage wie das dann in einem solchen Fall mit der Geldstraße aussehe meinte sie, dass wenn ich die Zahlungsaufforderung ignoriere - diese Sache verjährt. Sie meinte nach drei Monaten bereits.

    Meine Frage also - und es wäre genial wenn ich da evtl. eine Antwort von einem Anwalt für Verkehrsrecht bekommen könnte - Stimmt das? Verjährt das irgendwann und wenn ja - wann? Muss ich mir evtl. Gedanken machen, dass dieses "Vergehen" in irgendeiner Art und Weise ggf. irgendwo gespeichert wird und wenn ich mal von der Polizei angehalten werde und mein Führerschein überprüft wird, dass ich mit irgendwelchen Konsequenzen zu rechnen habe? Oder aber - wenn ich mal irgendwann wieder nach Deutschland ziehe und ich mich entsprechend wieder anmelde - kann es sein, dass dann evtl. dahingehend noch was kommt? Sind 3 Monate Verjährung nicht "etwas zu kurz"?

    Würde mich freuen, wenn ich die ein oder andere Antwort bekommen!
    Besten Dank im Vorraus,

    MS_UK

    •    

      MisterAd


        
       

  2. #2
    lehevo

    AW: rote Ampel überfahren - Geldstrafe trotz Wohnsitz im Ausland?

    Hallo,

    muss dich leider enttäuschen, bin kein Anwalt.

    Anscheinend hast du bis jetzt lediglich den Anhörungsbogen bekommen.
    Ab Datum des Anhörungsbogen hat die Behörde nun 3 Monate Zeit, den Bußgeldbescheid gegen dich zu erlassen, und 14 Tage nach den 3 Monaten muss der BGB dich erreichen (wird förmlich zugestellt), sonst ist es in der Tat verjährt. guckstu hier

    Wenn der Bußgeldbescheid allerdings eintrifft, trifft dich auch das Fahrverbot. Selbst Engländer (und alle anderen Ausländer auch) können in Deutschland ein Fahrverbot bekommen.
    Wenn du einen englischen Führerschein hast, müsstest du den FS innerhalb von 4 Monaten ab Rechtskraft zur Bußgeldstelle schicken, die tragen dann nur das Fahrverbot ein (z.Bsp. mit Aufkleber) und schicken ihn zurück (denn das Fahrverbot gilt nur in Deutschland).
    Hast du einen deutschen Führerschein, wird er wohl den einen Monat bei der Bußgeldstelle verwahrt.

    Solltest du das Fahrverbot nicht antreten, tritt es automatisch 4 Monate nach Rechtskraft in Kraft. Das würde heißen, dass du dich strafbar machen würdest, wenn du nach den 4 Monaten in Deutschland wieder fährst.

    Hier der § zum Fahrverbot: Klickklack

    Steht eigentlich schon fest, dass du gefahren bist? Hast du es beim Telefonat zugegeben?
    Falls nicht, würde ich denen mitteilen, dass ich gar nicht gefahren bin und auf dem Foto (hast du eins bekommen?) kann ich niemand erkennen (was im Mietvertrag steht, ist egal).
    Die müssen dir nämlich nachweisen, dass du gefahren bist, und ich kann mir nicht vorstellen, dass die die englischen Cops um Amtshilfe bitten, um das Blitzerfoto mit dir persönlich zu vergleichen.
    Da du schon 10 Jahre nicht mehr hier gemeldet bist, können sie ja auch kein Fotoabgleich beim Einwohnermeldeamt machen - bei welchem auch?

    Solltest du aber tatsächlich den Bußgeldbescheid bekommen, wäre ich vorsichtig.

rote Ampel überfahren - Geldstrafe trotz Wohnsitz im Ausland?

Ähnliche Themen zu rote Ampel überfahren - Geldstrafe trotz Wohnsitz im Ausland?


  1. Bei Rot über die Ampel gefahren?: Hallo, wer von euch ist schon mal bei Rot über die Ampel gefahren? War es eher absichtlich oder...



  2. Rote Ampel und Vollbremsung: Hi Leute, wer bekommt eigentlich die Schuld an einem Unfall wenn die Ampel auf rot geschaltet hat...



  3. Versichert auch im Ausland?: Hallo, wie läuft das eigentlich wenn ich eine deutsche Autoversicherung habe ... zählt die dann...



  4. Bußgeld im Ausland: Manche Urlauber werden im Ausland überrascht, wenn sie für einen relativ geringen Verkehrsverstoß...



  5. Ampel und Haltlinie: »An einigen Kreuzungen befinden sich Haltelinie und Ampel weit auseinander. Muss ich noch anhalten,...


Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf die Seite:

rote ampel england

rote ampel in deutschland überfahren

rote ampel in england überfahren

Busgeld in England beim überfahren einer roten Ampel

rote ampel in deutschland

rote ampel überfahren

blitzer ausländer

deutscher mit wohnsitz in england in deutschland geblitzt

bußgeldbescheide für vergehen in deutschland bei wohnsitz im Ausland

Punkte bei Wohnsitz im Ausland

deutschland auslander ampel rot straffe

straf für rot ampel in Deutschland

verwarngeld aus england

deutschland rote ampel überfahren

Ordnungsamt rote Ampel

als ausländer in deutschland eine rote ampel überfahren

rote ampel überfahren im ausland

Rote Ampel Ausländer

rote ampel überfahren ausländer

geblitzt wohnhaft im ausland

ordnungsamt stuttgart bußgeld

bei rot ueber die ampel als auslaender

baustellenampel überfahren Eintreffen des Bußgeldbescheides

rote ampel überfahren strafe 2011 ausländer

ausländer in deutschland rote ampel