Hallo, wer von euch ist schon mal bei Rot über die Ampel gefahren? War es eher absichtlich oder eher unabsichtlich? Wurdet ihr dabei erwischt oder hattet ihr Glück?
Diskutiere Bei Rot über die Ampel gefahren? im Rotlichtverstoß Forum im Bereich Verkehrsüberwachung (Bußgeld, Verwarngeld, Punkte / Straftat); Hallo, wer von euch ist schon mal bei Rot über die Ampel gefahren? War es eher absichtlich oder eher unabsichtlich? Wurdet ihr dabei erwischt oder ...
Hallo, wer von euch ist schon mal bei Rot über die Ampel gefahren? War es eher absichtlich oder eher unabsichtlich? Wurdet ihr dabei erwischt oder hattet ihr Glück?
Ich glaube das ist den meisten Leuten schon mal passiert. Ich denke, dass so etwas auch nicht immer absichtlich passiert. Außerdem soll man bei schlechten Straßenverhältnissen bzw. Glätte keine Vollbremsung hinlegen, wenn man sieht dass es rot wird, oder?
Ich bin einmal bei "hellrot" drüber gefahren, aber wurde nicht erwischt und ich habe auch kein anderes Fahrzeug behindert oder gefährdet. Mit hellrot meine ich, dass es erst eine halbe Sekunde rot war.![]()
Ich sehe täglich Autos, die bei gelb Gas geben und dann bei Rot noch fahren.
Ich gebe zu, dass es bei mir auch schon vorgekommen ist.
Das ist aber meiner Meinung nach auch nicht so schlimm, wenn man keine anderen Fahrzeuge oder Passanten gefährdet. Manche Ampeln sind aber auch so doof geschaltet, dass sie nur ganz kurz grün sind ... eine Frechheit!![]()
Ja, bin leider auch schon bei rot drübergefahren, aber ich habe gelernt, dass man keine Vollbremsung machen soll, wenn hinter einem Autos nachfolgen!
Wenn du mit normaler Geschwindigkeit fährst, musst du niemals wegen einer Ampel eine Vollbremsung machen. Die Gelblichtphase ist immer der zugelassenen Geschwindigkeit angepasst.
Außerdem ist der Hintermann für den Sicherheitsabstand verantwortlich.
Was ist dir lieber: kleiner Bums und der hintere zahlt oder ggf. Geldstrafe, Punkte und Fahrverbot, Aufbauseminar + Probzeitverlängerung?
Ich muss gestehen, dass es mir einmal passiert ist. Aber ich wollte keine Vollbremsung hinlegen und bin deshalb durchgefahren. War wohl auch besser so, da nachfolgender Verkehr ebenfalls gerade noch anhalten konnte.
Ist mir noch nie passiert. Bei gelb bin ich hingegen schon desöfteren drüber gefahren. Aber das geht ja meines Wissens nach auch noch in Ordnung![]()
Gelb heißt "Vor der Kreuzung warten".
Wie schon gesagt Q-Treiberin, deine antworten erstaunen mich weil du es besser wissen müsstes.
verbreite also bitte nicht so gefährliches halbwissen.
"sofern es gefahrlos möglich ist".
der satz ist von ausschlaggebender wichtigkeit.
Ansonsten wäre "gelb" an einer ampel nämlich blödsinnig und würde dann auch im bußgeldkatalog geandet werden.
mfg
In § 37 StVO Abs. 2 Nr. 1 heißt es wörtlich:Und nichts anderes habe ich geschrieben.Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".
Quelle: StVO §37: Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen >.
Den von Dir zitierten Satzder ja nach Deiner Auffassung "von ausschlaggebender Wichtigkeit" ist habe ich in dem von mir genannten § nicht gefunden. Bitte verlinke mir also Deine Quelle und begründe Deine Behauptung "gefährliches Halbwissen"."sofern es gefahrlos möglich ist".
Und bitte komm mir nicht mit der dort genannten "Sorgfaltspflicht", der unterliegt jeder Verkehrsteilnehmer bei allem was er tut.
Sollen wir uns jetzt über die VwV-StVO zu § 37 Randnummer 17 unterhalten ??
Hier sind ganz normale Fahranfänger die Regelungen suchen und keine juristischen Ableitungen.
Eine eingehende Diskussion können wir gerne im VP führen.
mfg
137006 Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
( A - 1) 10,00
Eben.
Und ein "ganz normaler Fahranfänger" hat hierdurchblicken lassen, dass er der Meinung ist, dass das durchaus erlaubt ist.Zitat von quad
Und dass dem eben nicht so ist hatte ich ihm kurz und knapp zu verstehen gegeben.
Bis Du dann auf kamst war auch nichts verwirrendes für den Fragesteller dabei.
Es ist nicht erlaubt und wird durch die von @lehevo zitierten BKat Nr. sanktioniert.
Die "juristischen Feinheiten" oder soll ich sagen "Verwirrungen" für eine einfache Frage hast Du hereingebracht.
Liebe Q-Treiberin,
dann erklär mir bitte folgende Situation:
Deine Geschwindigkeit 50 km/h, Deine Entfernung zur Ampel, die gerade auf Gelb springt, 10 Meter, deine Aussage: VOR der Ampel ist auf das nächste Zeichen zu warten.
Wie machst du das?
Ich schaffe das einfach nicht. Genausowenig die Leute, die diese Frage in den Fragebogen gesetzt haben.
mfg
Jo, jeder kann einen Rotlichtsünder anzeigen.
Dem wird natürlich auch nachgegangen.
Allerdings wird der normale Passant Probleme haben, den Fahrer zu identifizieren.
Ein Polizist (ich gehe von einer Streife im Peterwagen aus) hält den Rotlichtsünder dagegen an und stellt sofort die Personalien fest.
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