Hat sich an den Blinkregeln im Kreisverkehr irgendetwas geändert?

Ja, im Februar 2001.
Seitdem ist ausdrücklich festgelegt, dass man am Kreisverkehr (Schild mit den drei kreisenden Pfeilen) vor der Einfahrt in den Kreis nicht blinken darf. Das wurde von den meisten Fahrlehrern in den Jahren zuvor auch so gelehrt, leider fehlte damals aber noch die Unterstützung in der StVO.

Die Regelung soll gefährliche Missverständnisse vermeiden. Durch zu frühes Blinken entsteht nämlich der Eindruck, man wolle schon wieder aus dem Kreis herausfahren. Wenn aber jemand anderes auf eine gute Chance wartet, sich in den Kreis einzufädeln, könnte er angesichts des falschen Blinkers zu früh losfahren, und es käme zum Zusammenstoß.

Als Wartepflichtiger darf man sich allerdings auch nach der Regeländerung nicht darauf verlassen, dass der im Kreis Fahrende wirklich korrekt blinkt. Bitte also erst dann einfädeln, wenn auch andere Merkmale zum Verlassen des Kreises passen: Tempoverminderung, Einschlagen der Vorderräder. Das Blinken stellt nur eine grobe Hilfe dar, wenn man auf den günstigen Moment zum Einfahren wartet.