Ronny G. aus Mühlheim schrieb:

Meine Werkstatt hat mit bei einer Reperatur im Rahmen der Neuwagengarantie einen kostenlosen Ersatzwagen gestellt. Hätte ich darauf auch einen rechtlichen Anspruch?


Nein. Wenn Ihnen die Werkstatt innerhalb der Garantiezeit einen kostenlosen Ersatzwagen gibt, ist das eine freiwillige Leistung ohne rechtliche Verpflichtung. Einige Werkstätten bieten guten Kunden diesen besonderen Service an, am besten fragen Sie einfach vor der Reparatur.