Radfahren und Alkohol

Setzt man seine Fahrerlaubnis aufs Spiel, wenn man alkoholisiert Fahrrad fährt? Darüber besteht vielfach Unkenntnis darüber.
Hierbei ist erstmal die strafrechtliche Ahndung von der anschließenden verwaltungsrechtlichen Eignungsprüfung der Fahrerlaubnisbehörde zu unterscheiden. In einem strafrechtlichen Verfahren Ahndung eines Trunkenheitsdeliktes ist eine Fahrerlaubnisentziehung nicht möglich. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass die Tat mittels eines Kraftfahrzeuges begangen werden muss, Fahrräder zählen hierzu nicht.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann aber dennoch die grundsätzliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen prüfen. Wenn sich gewisse Anhaltspunkte für eine Ungeeignetheit feststellen, wird sie hierbei weitere Maßnahmen ergreifen. Dies wird zunächst in der Anordnung der Beibringung eines Medizinisch-Psychologischen Gutachtens bestehen.

Grüße,
Majora