Guten Morgen allerseits,
ich habe eine Frage in Bezug auf die Probezeit und deren Verlängerung: kann man eine Verlängerung anfechten, wenn man das Gefühl hat, zu unrecht eines Verkehrsdeliktes beschuldigt worden zu sein?
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Guten Morgen allerseits,
ich habe eine Frage in Bezug auf die Probezeit und deren Verlängerung: kann man eine Verlängerung anfechten, wenn man das Gefühl hat, zu unrecht eines Verkehrsdeliktes beschuldigt worden zu sein?
Nein.
Gegen einen BGB kannst Du Einspruch einlegen. Nach Rechtskraft des BGB ist dann aber die Messe gelesen.
Danach kommen dann zwingend die PZ-Maßnahmen.