Ohne Parkschein im Auto verwarnt - Welcher Tatbestand ist hier der richtige?

Diskutiere Ohne Parkschein im Auto verwarnt - Welcher Tatbestand ist hier der richtige? im Ruhender Verkehr Forum im Bereich Verkehrsüberwachung (Bußgeld, Verwarngeld, Punkte / Straftat); Wenn jemand ohne Parkschein im Auto Verwarnt wird, ist es dann richtig den Verwarngrund: TBNR: 113150 Betrag: 5,00 € Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ...

Ergebnis 1 bis 2 von 2
  1. #1
    Achilles

    Frage Ohne Parkschein im Auto verwarnt - Welcher Tatbestand ist hier der richtige?

    Wenn jemand ohne Parkschein im Auto Verwarnt wird, ist es dann richtig den Verwarngrund:

    TBNR: 113150 Betrag: 5,00 €

    Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben.
    § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
    FaP: B Pkt: 0 (1) FV:

    oder

    TBNR: 113140 Betrag: 5,00 €

    Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein.
    § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
    FaP: B Pkt: 0 (1) FV:
    zu verwenden.

    was meint ihr???
    Welcher ist der richtige Verwarngrund???

    •    

      MisterAd


        
       

  2. #2
    lehevo

    AW: Ohne Parkschein im Auto verwarnt - Welcher Tatbestand ist hier der richtige?

    Hi,

    ohne Parkschein würde ich sagen 113140.

    113150 könnte man nehmen, wenn der Parkschein falschrum liegt oder so platziert ist, dass man ihn von außen nicht lesen kann.

Ohne Parkschein im Auto verwarnt - Welcher Tatbestand ist hier der richtige?

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