Motorrad einfach beiseite gestellt

Diskutiere Motorrad einfach beiseite gestellt im Allgemeine Themen zum Verkehrsrecht im Straßenverkehr - Auto/Motorrad Forum im Bereich Führerschein und Verkehrsrecht; Ich habe gestern abend mein Motorrad vor der Haustür abgestellt. Hinter mir waren noch 1,5m Platz zum Hintermann. Ich hab mir genau die Bordsteinkannte gemerkt ...

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  1. #1
    plinte

    Motorrad einfach beiseite gestellt

    Ich habe gestern abend mein Motorrad vor der Haustür abgestellt. Hinter mir waren noch 1,5m Platz zum Hintermann. Ich hab mir genau die Bordsteinkannte gemerkt wo ich stand. Heute morgen stand das Motorrad nur noch 30cm vor dem Hintermann. Da hat sich jemand Platz für eine Parklücke geschaffen.
    Kann ich den dafür belangen? (Was hat der mein Motorrad anzupacken?)

    Nur zu Info: Das Motorrad war mit Lenkradschloss verriegelt. Da es sich aber über eine 125ccm maschine handelt die nicht so schwer ist, kann man die immernoch mit ein wenig Kraft bewegen.

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  2. #2
    lehevo

    AW: Motorrad einfach beiseite gestellt

    Zitat Zitat von plinte Beitrag anzeigen
    Kann ich den dafür belangen?
    Die Frage ist, wen willst du belangen.
    Du musst schon nachweisen können, wer das war.

    Und wofür willst du ihn belangen? Ist ein Schaden entstanden?

    Nicht falsch verstehen. Wenn ich jemand an meinem Mopped sehen würde, würde ich dem gehörig auf die Finger klopfen.
    Natürlich hat der mein Mopped nicht zu bewegen, ich wüsste jetzt aber nicht, womit ich ihn drankriegen (juristisch) könnte, wenn nichts weiter passiert ist.

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