Minderung des Verkaufswertes, die trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines Unfallfahrzeugs deshalb verbleibt, weil bei Kaufinteressenten wegen des Verdachts verborgen gebliebener Mängel eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb unfallbeschädigter Kraftfahrzeuge besteht.
Grüße,
Majora