Meiner Meinung nach falsches Führerscheinerteilungsdatum!

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  1. #1
    beach_mania

    Meiner Meinung nach falsches Führerscheinerteilungsdatum!

    Hallo Verkehrstalker,

    ich war am heutigen Tage bei der Führerscheinstelle, um meinen kürzlich nach einem Diebstahl neu Beantragten EU-Führerschein abzuholen.

    Zur Vorgeschichte:

    Ich habe im Jahr 2007 meinen A1 Führerschein gemacht und Ende 2008 meinen B Führerschein. Am 30.03.2009 habe ich dann meinen AB Führerschein bestanden. Nachdem ich aufgrund eines Motorradunfalles meiner Mutter versprochen habe, in den nächsten 2 Jahren nicht Motorrad zu fahren, bin ich nicht direkt zur Führerscheinstelle gegangen um meinen AB Führerschein zu beantragen (hatte ja die Prüfbestätigung), da mir auch die sehr kundenfreundlichen Öffnungszeiten nicht zugesagt haben (wollte mir nicht extra einen Tag Urlaub nehmen).

    Nun wurde mir also im August mein Führerschein entwendet, woraufhin ich zur Führerscheinstelle gegangen bin und dort alles geklärt habe. Natürlich hatte ich auch die Prüfbestätigung für das Motorrad dabei.

    Nun war ich also heute da und schaue auf meinen Führerschein, steht da "AB 14.09.2010" - "A 14.09.2012". Mir hat sich auf diesen Schock gleich mehrmals der Magen umgedreht. Nachdem mir die sehr gut ausgebildete Führerscheinstellenfachkraft auf meine Frage, ob da was nicht richtig ist, mit "des is so" geantwortet hat, bin ich natürlich direkt zu ihrem Vorgesetzten. Auch dieser konnte mir keine rechtskräftige Antwort liefern.

    Nachdem ich aus meiner Verwaltungspraxis gewöhnt bin, alles mit entsprechenden §§ zu begründen, wäre mir dies in diesem Fall auch sehr lieb gewesen.

    Nun wollte ich wissen, ob überhaupt eine Chance besteht, den Führerschein vordatieren zu lassen (auch unter Bezug eines Rechtsanwalts)?

    Mein Misstrauen wird weiterhin durch folgende Taten bzw. Untaten der Führerscheinstelle begründet.

    Als ich meinen B Führerschein abholte, wurde mein A1 Führerschein nich eingezogen.
    Als ich ihn letztens vorzeigte, meinte die freundliche Sachbearbeiterin sie müsse mir diesen abnehmen (was auch völlig richtig so ist) und ich hätte doch Glück gehabt, dass ich diesen nie der Polizei vorgezeigt hätte, da ich sonst eine Strafe bekommen hätte. Ich sagte ihr, dass es doch ihr Fehler sei und ich in dieser Sache gutgläubig war und der Verwaltung vertraut habe. Wieder kam als Antwort "Nein das lernen sie in der Fahrschule, dafür sind sie verantwortlich".

    Bsp. Nr.2: Heute wurde ich dann auch noch freundlich daraufhingewiesen, dass ich Glück gehabt habe, denn nach 2 Jahren wäre die Prüfbescheinigung verfallen. Dies stehe auch auf dieser Bescheinigung! Ich verneinte das. Nach einem kurzen Blick in die elektronische Akte, habe ich jedoch Recht behalten.
    Man muss dazu sagen, dass ich beim Stellvertretenden Abteilungsleiter für diese Führerscheingeschichten war.
    Auch hier kam wieder, dass müssen sie aus der Fahrschule wissen.
    Ich frage mich langsam, ob jeder Führerscheinbesitzer ein potenzieller Abteilungsleiter in einer Zulassungstelle/Führerscheinstelle ist!?

    Ich denke einfach, dass alles was in diesem Schuppen passiert, gängige Verwaltungspraxis ist, jedoch nichts mit dem Gesetz zu tun hat.

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

    Grüße Thomas

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      MisterAd


        
       

  2. #2
    lehevo

    AW: Meiner Meinung nach falsches Führerscheinerteilungsdatum!

    Moin,

    ich werde dir leider nicht abschließend helfen können, probier mich aber mal.
    Nun war ich also heute da und schaue auf meinen Führerschein, steht da "AB 14.09.2010" - "A 14.09.2012".
    Erstmal gehe ich davon aus, dass du Klasse A und Klasse B hast und die genannten Daten auf der Rückseite neben den Klassen stehen. Ich weiß aber nicht genau, warum du AB und A schreibst, denn A + B sind ja unterschiedliche Klassen.
    Hier mal ein Muster: klick. Wo genau steht welches Datum?
    Auf jeden Fall kommt da das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis rein und nix anderes.
    Bei B also Ende 2008, bei A also eigentlich 30.3.2009 (obwohl ich hier nicht ganz sicher bin, da du A nicht eintragen lassen hast. Dürfte aber egal sein).
    Das Herstellungsdatum steht auf der Vorderseite. Was steht denn da bei dir?
    Nachlesen kannst du das hier.

    Nun wollte ich wissen, ob überhaupt eine Chance besteht, den Führerschein vordatieren zu lassen (auch unter Bezug eines Rechtsanwalts)?
    Du meinst rückdatieren? Logisch, dass müssen sie machen.

    Als ich meinen B Führerschein abholte, wurde mein A1 Führerschein nich eingezogen.
    Als ich ihn letztens vorzeigte, meinte die freundliche Sachbearbeiterin sie müsse mir diesen abnehmen (was auch völlig richtig so ist) und ich hätte doch Glück gehabt, dass ich diesen nie der Polizei vorgezeigt hätte, da ich sonst eine Strafe bekommen hätte. Ich sagte ihr, dass es doch ihr Fehler sei und ich in dieser Sache gutgläubig war und der Verwaltung vertraut habe. Wieder kam als Antwort "Nein das lernen sie in der Fahrschule, dafür sind sie verantwortlich".
    Hmm, im Gesetz steht: (5) Bei der Aushändigung eines neuen Führerscheins ist der bisherige Führerschein einzuziehen oder ungültig zu machen. (Quelle)
    Das ist für mich eindeutig: Der neue FS darf von der FSSt nur ausgehändigt werden, wenn sie den alten einziehen. Also haben die einen Fehler gemacht.

    Auch hier kam wieder, dass müssen sie aus der Fahrschule wissen.
    Ich frage mich langsam, ob jeder Führerscheinbesitzer ein potenzieller Abteilungsleiter in einer Zulassungstelle/Führerscheinstelle ist!?
    Meine Fahrschulzeit ist zwar schon lange her und damals gab es noch keine Pflichtstunden, so dass ich kaum welche gemacht habe. Aber sowas hab ich auch nie in den Büchern gelesen und kann mich beim besten Willen an rechtliches in der Beziehung nicht erinnern.

    Mir kommt es so vor, als wenn die nicht viel Ahnung von Ihrem Job haben.
    Sollte ich hier falsch liege ist es weniger schlimm, denn das ist ja nicht mein Beruf.

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