Mehrspurige Vorfahrtstraße
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Mehrspurige Vorfahrtstraße
»Ich will von einer Nebenstraße in eine dreispurige Hauptstraße nach rechts auffahren. Muss ich darauf achten, dass alle drei Fahrstreifen frei sind, oder genügt es, wenn nur die rechte Spur frei ist?«
Sie dürfen erst losfahren, wenn Sie auf der Vorfahrtstraße niemanden mehr gefährden oder wesentlich behindern.
(§ 8 Abs. 2 StVO)
Der Verkehr auf der Hauptstraße hat in jedem Fall Vorfahrt. Wenn alle Fahrzeuge dort ihren Fahrstreifen beibehalten würden, dann dürfte man schon losfahren, wenn nur die rechte Spur frei ist. Leider kann aber niemand genau das vorhersagen. Fahrzeuge auf der Hauptstraße dürfen den Fahrstreifen wechseln, wenn dabei keine durchgezogenen Linien, Sperrflächen usw. überfahren werden. Dabei haben sie dann immer noch Vorfahrt vor der einmündenden Straße. Bei einem Unfall wäre also der Fahrer aus der Nebenstraße immer der Hauptverursacher.
Eine Mitschuld könnte es für den vorfahrtberechtigten Fahrer aber geben, wenn die Unaufmerksamkeit des wartepflichtigen Fahrers für ihn rechtzeitig erkennbar war; dann nämlich hätte er seinen Fahrstreifenwechsel auf später verschieben müssen (§ 7 Abs. 5 StVO).
Tipps:
Als Wartepflichtiger Geduld haben. Die Lücke muss so groß sein, dass auch bei einem Fahrstreifenwechsel in der Hauptstraße keine Gefährdung oder wesentliche Behinderung entstehen kann.
Wer trotzdem und zu schnell einbiegt, »schockt« damit möglicherweise auch Fahrer auf benachbarten Fahrstreifen, die dann in einer Schreckreaktion nach links ziehen oder heftig abbremsen
Als Fahrer auf dem mittleren oder linken Fahrstreifen nicht nach rechts wechseln, wenn in der Nebenstraße jemand in den Startlöchern steht. Manchmal wird man übersehen oder es könnte der Eindruck entstehen, man wolle rechts abbiegen. Das könnte den Wartepflichtigen verleiten, loszufahren, und es kommt zum Unfall.
Als Wartepflichtiger nicht darauf vertrauen, dass ein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug in die eigene Straße abbiegt, nur weil der Fahrer blinkt. Erst wenn zusätzlich zum Blinker eine eindeutige Tempoverminderung und ein Einschlagen der Vorderräder erkennbar sind, darf man davon ausgehen, dass der Fahrer abbiegt.
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