Die Straßenverkehrsordnung schreibt unteranderem vor, dass an einem haltenden Linienbus oder Schulbus nur mit äußerster Vorsicht vorbeigefahren werden darf. Das bedeutet so vorsichtig, dass die Gefährdung der ein- und aussteigenden Fahrgäste bzw. der Schulkinder ausgeschlossen ist.

Alles weiter hierzu bei abc-recht:

http://www.abc-recht.de/ratgeber/aut.../linienbus.php