Das Landgericht Paderborn hatte einen Fall zu entscheiden, wo jemand sich einen Sachverständigen hinzuholen sollte, der sich aber dafür nun gerade keinen vereidigten Sachverständigen und auch keinen Diplomingenieur für Kraftfahrzeugtechnik ausgesucht hat, sondern sich das Gutachten von irgendeinem Laien erstatten lies, der keine ausreichende Qualifikation für die Erstattung eines Gutachtens hatte.
In diesen Fällen, sagt jedenfalls das Landgericht Paderborn, brauchen auch die Kosten für dieses angebliche Gutachten nicht erstattet werden.

http://www.abc-recht.de/ratgeber/ver...ngutachten.php