Da hatte ein Kraftfahrer wegen eines gravierenden Verkehrsverstoßes ein Fahrverbot erhalten.

Dies hat natürlich nur Nachteile und ist im allgemeinen auch mit beruflichen Einbußen verbunden. Nun lagen aber hier mehrere Umstände vor, die den Verstoß in milderem Licht erscheinen ließen, obwohl er objektiv gegeben war. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat nun gesagt, dass ei Vorliegen mehrerer solcher Milderungsgründe auf das Fahrverbot verzichtet werden kann.

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