Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Käufer, der einen Mangel an einem gekauften Kraftfahrzeug beseitigt, ohne dem Verkäufer zuvor eine erforderliche Frist zur Nacherfüllung gesetzt zu haben, die Kosten der Mängelbeseitigung nicht vom Verkäufer erstattet verlangen kann.
So steht es auf den Seiten von abc-Recht.
BGH, Urteil vom 23.02.2005, Az.: VIII ZR 100/04

http://www.abc-recht.de/ratgeber/aut...erstattung.php