Ein Augenblicksversagen und das Fahrverbot.

Gemäß § 25 StVG hat das Gericht ein Fahrverbot zu verhängen, wenn jemand eine sogenannte "beharrliche Pflichtverletzung" begeht. Das bedeutet Verkehrsvorschriften mehr oder minder vorsätzlich verletzt, weil er glaubt, für ihn seien die nicht so maßgeblich. Die Juristen nennen das "mangelnde Rechtstreue".
Wenn also jemand einige Verkehrsverstöße begeht, weil er sich einfach nicht an die Vorschriften hält, so ist irgendwann das Fahrverbot fällig...

Alles weiter dazu steht bei abc-recht.de:
http://www.abc-recht.de/ratgeber/aut...icht_immer.php

Grüße,
Majora