Gewerblicher Güterkraftverkehr

Diskutiere Gewerblicher Güterkraftverkehr im Bußgeld, Verwarngeld / Punkte in Flensburg Forum im Bereich Führerschein und Verkehrsrecht; Wenn ein Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen > 3,5t betreibt, benötigt er eine Erlaubnis (§3 GüKG). Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann als Ordnungswidrigkeit mit ...

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  1. #1
    tom

    Gewerblicher Güterkraftverkehr

    Wenn ein Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen > 3,5t betreibt, benötigt er eine Erlaubnis (§3 GüKG). Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 20000 € geahndet werden.

    Ist zusätzlich noch eine Gewinnabschöpfung möglich?

    •    

      MisterAd


        
       

  2. #2
    lehevo

    AW: Gewerblicher Güterkraftverkehr

    Zitat Zitat von tom Beitrag anzeigen
    Ist zusätzlich noch eine Gewinnabschöpfung möglich?
    Weiß ich leider nicht definitiv, kann ich mir aber vorstellen.

    Aber sag mal, bei einem Bußgeld bis 20.000 EUR würde ich gar nicht darüber nachdenken. Bis du überhaupt soviel verdient hast, musst du schon einige Kilometer abreißen.

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