Getunter Roller - Klasse A erforderlich?

Diskutiere Getunter Roller - Klasse A erforderlich? im Führerschein Forum im Bereich Führerschein und Verkehrsrecht; Wenn ich einen 50ccm Motorroller so verändere, dass er die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h überschreitet, was brauche ich dann mindestens für einen Führerschein damit ...

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  1. #1
    Manila

    Getunter Roller - Klasse A erforderlich?

    Wenn ich einen 50ccm Motorroller so verändere, dass er die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h überschreitet, was brauche ich dann mindestens für einen Führerschein damit es nicht ein fahren ohne erforderlichen Führerschein ist?
    Danke!

    •    

      MisterAd


        
       

  2. #2
    lehevo

    AW: Getunter Roller - Klasse A erforderlich?

    Wenn der Roller dafür nicht vorgesehen ist, also ein gedrosseltes Teil, geht gar nichts. Denn dann erlischt die Betriebserlaubnis, weil das Fahrwerk und die Bremsen nicht für höhere Geschwindigkeit ausgelegt sind.

    Ist der Roller für höhere Geschwindigkeiten vorgesehen, benötigst du mindestens A1.

    Hier findest du die Klassen.

  3. #3
    Manila

    AW: Getunter Roller - Klasse A erforderlich?

    Danke erstmal für die Antwort!
    Es geht mir nicht um den Versicherungsschutz usw...
    Es geht einzig ums Prinzip!
    Brauche ich für einen "frisierten" Fuffi A oder A1 oder was damit es nicht "Fahren Ohne" ist?

    Ich Frage deshalb weil es wohl Leute gibt, auch bei der Polizei, die der Meinung sind dass man "A" braucht weil es dann angeblich ein "Motorrad" ist.
    Meiner Meinung nach ist es aber dadurch höchstens ein Kleinkraftrad oder Leichtkraftrad bis 80ccm bzw. 50ccm.
    Einzig um die Beantwortung dieser Frage geht es!
    Danke!

    Ich Zitier mal aus nem anderen Forum um was es geht:
    Darf ich mit dem Führerschein A1 mit meinem Roller 80 km/h fahren?
    Nein, denn ein Scoot der auf 80 km/h getuned wurde erfordert die Fahrerlaubnis der Klasse A.
    Es sei denn der Scoot liegt über 50ccm Hubraum.
    stimmt die Aussage so???

  4. #4
    lehevo

    AW: Getunter Roller - Klasse A erforderlich?

    Hi,

    im Gesetz steht doch:

    A1: Krafträder.... mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW ....
    Also über 50 bis 125 ccm und bis 11 kw reicht A1.

    Die Antwort aus dem anderen Forum ist sehr schlecht geschrieben, finde ich. Sehr unverständlich.

  5. #5
    Manila

    AW: Getunter Roller - Klasse A erforderlich?

    Danke, das finde ich auch. Darum frage ich ja hier lieber mal nach.

Getunter Roller - Klasse A erforderlich?

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