Geblitzt mit Handy in Probezeit (7 km/h zuviel)
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Folgende Problematik: ich bin mit einem Mietwagen außerorts mit 7km/h zuviel geblitzt worden. Zusätzlich hatte ich ein Handy am Ohr und befinde mich ...
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Geblitzt mit Handy in Probezeit (7 km/h zuviel)
Guten Tag,
Folgende Problematik: ich bin mit einem Mietwagen außerorts mit 7km/h zuviel geblitzt worden. Zusätzlich hatte ich ein Handy am Ohr und befinde mich in der Probezeit.
Soweit ich informiert bin wird das mit 40 Euro und einem B-Verstoß geahndet. Welcher nicht meine Probezeit oder ein Nachschulung beeinträchtigen würde Dazu muss ich sagen das ich mir bisher keinen Verstoß zuschulden kommen hab lassen und mein Führerschein seit 1,5 Jahren habe.
Laut einer Aussage einer Anwaltskammer besteht bei sowas keine Tatmehrheit und es bleibt bei einem B-Verstoß.
Allerdings habe ich auch noch gelesen das die Kombination von Handy + Geschwindigskeitsüberschreitung jeh nach Höhe als A-Verstoß gewertet werden.
Ich habe mich schon über diverse Quellen informiert aber ich bin für jede Information dankbar.
mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen ?
Bitte keine Belehrungen, die helfen niemanden weiter.
Best regards.
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AW: Geblitzt mit Handy in Probezeit (7 km/h zuviel)
Hi,
schwierig.
Ein Geschwindigkeitsverstoß ist erstmal immer ein A-Verstoß. Allerdings spielt es keine Rolle, wenn es keine Punkte gibt.
Jetzt kann es aber einen Punkt wegen des Handys geben. Wenn die jetzt sagen, der schwerwiegendere Verstoß war die Geschwindigkeit und es als Tateinheit werten (es kann und wurde sehr wohl schon als Tateinheit gewertet), dann hast du ein Problem.
Besser wäre in der Tat, wenn es als Tatmehrheit geahndet wird.
Leider kann ich dir aber nicht sagen, was konkret auf dich zukommt, weil ich schon gelesen habe, dass es mal als Tateinheit, mal als Tatmehrheit gewertet wurde.
Aber hast du denn schon Post?
Vielleicht achten die ja gar nicht auf das Handy.
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AW: Geblitzt mit Handy in Probezeit (7 km/h zuviel)
Also die "Anhörung im Bußgeldverfahren" habe ich bereits erhalten.
aufgelistet ist ich zitiere :
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 7 km/h.
Zulässige Geschwindigkeit 70 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit 77km/h
§ 41 Abs, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.1 BKat
Die Höchstgeschwindigkeit wird durch eine Verkehrsbeeinflussungsanlage (Schilderbrücke mit Leuchtzeichen) festgesetzt.
Zu Ihren Gunsten wurde die höchstmögliche Geschwindigkeit von 70km/h zugrunde gelegt, auch wenn die Leuchtanzeige
eine niedrigere Geschwindigkeit vorgeschrieben haben sollte.
Sie benutzen als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, in dem Sie hierfür das Mobiltelefon
oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten
§ 23 Abs. 1a, § 49 StVo;§24 StVG; 246:1 BKat
Falls Tateinheit besteht wird doch das schwere Vergehen geahndet oder ?
Das wär in dem Fall das Handy
"Sie liegt nach § 52 StGB immer dann vor, wenn dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt. Als Rechtsfolge wird nur auf eine Strafe erkannt. Sind mehrere Strafgesetze verletzt, so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht."
ich habe zu einem identischen Fall ein Bsp gefunden.
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habe ein Bsp gefunden .... das ist doch die identische Situation oder ? nach diesem Dokument wurde 2 Straftaten - Überschreitung bis 10 km/h - Handynutzung am Steuer erkannt.
Ersehe ich das richtig das nur das Handy belangt wurde ? und der B-Eintrag gemacht wurde ?
wenn sie mir das jetzt auch noch bestätigen ist mein Abend gerettet
vielen dank schonmal. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Geblitzt mit Handy in Probezeit (7 km/h zuviel)
Hi nochmal.
Hab gerade nochmal im BKatV nachgesehen.
Ich dachte ja, dass der schwerwiegendere Verstoß geahndet wird (wäre ja eigentlich der A-Verstoß). Ich lag aber falsch. Der teurere Verstoß wird sowohl im Verwarngeld- als auch im Bußgeldbereich geahndet.
Sieht demnach doch ganz gut aus.
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AW: Geblitzt mit Handy in Probezeit (7 km/h zuviel)
Und nochmal Hallo.
Haben sich unsere Antworten wohl gerade überschnitten.
Danke für den Bescheid, sehr interessant. Dort wurde in der Tat lediglich der teurere Verstoß geahndet, somit muss das ein B-Verstoß sein.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du auch so einen Bescheid bekommst.
Kannst bei Erhalt ja mal Info geben, interessiert mich.
Du hast übrigens das Strafgesetzbuch zitiert, soweit bist du noch lange nicht.
Du hast lediglich eine Ordnungswidrigkeit begangen.
Was ich oben meinte, kannst du im BKatV nachlesen unter§ 2 und 3.
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AW: Geblitzt mit Handy in Probezeit (7 km/h zuviel)
UPDATE:
Ich habe den Bußgeld bescheid jetzt erhalten. Es werden mir 2 Taten zur last gelegt, welche beide
zu 100% bezahlt werden müssen
Bußgeld Tat1: Überschreitung der Geschwindigkeit um 7 km/h (10 Euro)
Bußgeld Tat2: Handy am Steuer (40Euro / 1-Bpunkt)
Dieser Bußgeldbestand spricht doch eindeutig für Tatmehrheit oder ?
1. Ich habe mich mit einer weiteren Bußgeldstelle in Verbindung gesetzt, diese hat mir bestätigt das sie
den Bußgeldbescheid als Tateinheit ausgestellt hätte und mir Tat2 mit 40 Euro und Tat1 mit 5 Euro (50%) berechnet hätte.
Desweitern habe ich mit einem Bekannten der Vollzugsbeamter ist geredet, dieser hat mir auch den Tatbestand der Tateinheit ausgestellt hätte.
2. Ich habe mich daraufhin mit meiner Führerscheinzulassungsstelle in Verbindung gesetzt, diese hat mir gesagt das
sie die Aufforderung bzw die Punktevergabe aus dem KBA (Flensburg) erhält und daraufhin die passende Sanktion erlässt.
3. Daraufhin habe ich mich mit einem Sachbearbeiter im KBA in Verbindung gesetzt. Dieser hat mir ein erstaunliche Information gegeben:
- Falls Tateinheit herscht wird zwar die höhere Straftat geahndet und die Tat2 zu 50% berechnet, da aber Tateinheit herscht müssen von der
Bußgeldbehörde beide Tatbestände weitergeleitet werden. Der Tatbestand der Geschwindigkeitsüberschreitung ist IMMER ein A-Verstoß auch
wenn er eigentlich nur ein Verwarnungsgeld gewesen wär. Der Sacharbeiter erklärte mir das das System nur diesen Sachbestand abspeichern kann.
Das hat zur folge das der Führerscheinzulassungsbehörder ein Punkteverstoß der A-Kategorie gemeldet werden muss.
(Tateinheit in dieser Situation ergibt ein Punkt, der da Einheit herscht aus dem B-Kat einen A-Kat macht.
ABER: Der Führerscheinzulassungsbehörde ist es möglich Aufgrund des Tatbestandes und den Umständen aus dem A-Punkt ein B-Punkt zumachen
das liegt vollkommen im ermessen der Zulassungsbehörde da das KBA nur eine registrierende Behörde ist.
Der Sacharbeiter des KBA erklärte mir dann das nur oft die Problematik herscht das die Zulassungsstelle nicht weiß das es in dem bestimmten Fall
möglich ist, dazu muss man sich natürlich mit der Sacharbeiterin vorort in Verbindung setzen.
- Falls Tatmehrheit besteht werden 2 Straftaten voneinander getrennt den Behörden zugestellt und beide Taten in Rechnung gestellt.
Das hat zur Folge das man beide Taten zu 100% bezahlt und in meiner Situation
Tat1: Geschwindigkeitsüberschreitung 7km/h weiter geleitet würde und daraufhin aussortiert, weil sie nicht registriert werden muss.
Tat2: Handy am Steuer auch weiter geleitet wird und mit einem B-Punkt eingetragen wird.
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Das ist der bisherige Verlauf ich denke ich akzeptiere den Bußgeldbescheid so, ist doch als Tatmehrheit deklariert oder ?
Damit wär ich doch nur mit einem B-Punkt bestraft, oder sehe ich iwas nicht ?
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AW: Geblitzt mit Handy in Probezeit (7 km/h zuviel)
Hi,
danke für die interessante Info.
Berichte bitte weiter, falls noch was folgen sollte.
Ich denke auch, dass sie es als Tatmehrheit behandeln.
Du könntest aber mal beim Sachbearbeiter anrufen und nachfragen.
Ich sehe auch nur einen B-Punkt, aber man weiß ja nie
Geblitzt mit Handy in Probezeit (7 km/h zuviel)
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