Führerschein wiederbekommen

Diskutiere Führerschein wiederbekommen im Führerschein Forum im Bereich Führerschein und Verkehrsrecht; bekomme morgen mein Führerschein wieder, hatte früher die Klasse 3, hoffentlich hatte ich alles richtig angekreuzt (B), kann es sein das ich denn nur A ...

Ergebnis 1 bis 10 von 10
  1. #1
    deepdj011

    Führerschein wiederbekommen

    bekomme morgen mein Führerschein wieder, hatte früher die Klasse 3, hoffentlich hatte ich alles richtig angekreuzt (B), kann es sein das ich denn nur A 1 oder A bekomme??? oder kontrollieren die das genau beim Strassenverkehrsamt was ich vorher hatte?

    •    

      MisterAd


        
       

  2. #2
    lehevo

    AW: Führerschein wiederbekommen

    Zitat Zitat von deepdj011 Beitrag anzeigen
    bekomme morgen mein Führerschein wieder,
    Herzlichen Glückwunsch.
    hatte früher die Klasse 3, hoffentlich hatte ich alles richtig angekreuzt (B),
    Du bekommst B, BE, C1 u. C1E u. auf besonderen Antrag CE, den aber nur befristet.
    Als Quelle bietet meine Heimatstadt diesen Service.
    kann es sein das ich denn nur A 1 oder A bekomme???
    A kriegst du nur, wenn du vorher Klasse 1 hattest.

    Hier mal die aktuellen Klassen.

  3. #3
    deepdj011

    AW: Führerschein wiederbekommen

    so habe ihm wiederbekommen ! es steht BE drin damit darf ich doch auch einen normalen pkw fahren oder??? ohne Hänger ?!

  4. #4
    lehevo

    AW: Führerschein wiederbekommen

    Hast du dir nicht den Link mit den Führerscheinklassen angeguckt?

    Mit BE darst du PKW bis 3500 kg fahren mit Anhänger.

    Ruf nochmal bei der Führerscheinstelle an und frag nach, warum sie dir nicht C1E gegeben haben.
    Damit darft du wieder Fahrzeuge bis 7500 kg fahren mit Hänger.

  5. #5
    stranger

    AW: Führerschein wiederbekommen

    Viele Führerscheinstellen steuern die Antragsteller, die FE-Klasse 3 hatten, darauf hin, dass sie nur noch FE-Klasse B oder BE beantragen, obwohl sie C1E bekommen könnten.

    Mit dem FS der Klasse BE darfst du fahren:

    Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

  6. #6
    DerKoch

    AW: Führerschein wiederbekommen

    Zitat Zitat von lehevo Beitrag anzeigen

    Ruf nochmal bei der Führerscheinstelle an und frag nach, warum sie dir nicht C1E gegeben haben.
    Weil er´s nicht beantragt hat... und selbst wenn er Deine verlinkte Seite angesehen hätte hätte es ja nichts mehr gebracht. Er hat erst am Tag vor Erhalt des neuen Scheins hier nach gefragt.


    Zitat Zitat von lehevo Beitrag anzeigen
    Damit darft du wieder Fahrzeuge bis 7500 kg fahren mit Hänger.
    Die 7,5t Grenze gibt´s nicht mehr das sind jetzt 12t.

  7. #7
    stranger

    AW: Führerschein wiederbekommen

    Zitat Zitat von DerKoch Beitrag anzeigen
    Die 7,5t Grenze gibt´s nicht mehr das sind jetzt 12t.
    Die 7,5 to. Grenze gibt es nach wie vor für das Zugfahrzeug, wenn es mit einer FE der Klasse C1 oder C1E geführt werden soll.

    § 6 Abs. 1 FeV
    ...........
    Klasse C1:

    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
    Du verwechselst das offensichtlich mit der zulässigen Gesamtmasse eines Zuges, wenn der mit einer FE der Klasse C1E geführt werden soll. Dann ist bei 12 to. zGm Schluss.

    Auszug aus § § 6 Abs. 1 FeV

    Klasse E in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1:

    Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden

  8. #8
    DerKoch

    AW: Führerschein wiederbekommen

    @ Stranger:

    Was Du sagst ist natürlich richtig...

    Ich habe aber davon geredet wo die Grenze für die Leute ist die noch den "alten" 3er haben/hatten.
    Daher die mit Anhänger dürfen, dürfen sie jetzt bis 12t.

    Ist wohl nicht richtig rüber gekommen.

  9. #9
    stranger

    AW: Führerschein wiederbekommen

    Zitat Zitat von DerKoch Beitrag anzeigen
    @ Stranger:



    Ich habe aber davon geredet wo die Grenze für die Leute ist die noch den "alten" 3er haben/hatten.
    Ja was jetzt? Haben oder hatten?

    Eine noch bestehende FE der Klasse 3 berechtigt auch heute noch nur das Führen einer Zugmaschine mit maximal 7,5 to zGm.
    Wird ein einachsiger (!) Anhänger mitgeführt, so darf der eine zGm bis zum 1,5 fachen der zGm des Zugfahrzeugs haben. Das gilt auch noch heute!
    Im Übrigen ist das nur eine technische Beschränkung, keine fahrerlaubnisrechtliche. Denn für die FE Kl. 3 gab und gibt es keine Masschenbeschränkung für den Anhänger. Diese ergibt nur faktisch aus der Achslast für den erlaubten 1-Achs-Anhänger. Die Fahrerlaubnis selbst schränkt nur die zGm des Zugfahrzeugs und die Achsanzahl des Zugs ein

    VT, die ihre FE Kl. 3 in C1E umgetauscht haben, dürfen wie bereits erklärt, Zugfahrzeuge bis 7,5 to zGM fahren und maximal mit Anhänger insgesamt 12 to. zGm erreichen. Wobei hier noch zu beachten ist, dass die zGm des Anhängers nicht größer sein darf, als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.


    Ist wohl nicht richtig rüber gekommen.
    Grins. Doch, doch...

  10. #10
    DerKoch

    AW: Führerschein wiederbekommen

    Zitat Zitat von stranger Beitrag anzeigen
    Ja was jetzt? Haben oder hatten?
    Manche haben ihn und andere hatten ihn.
    Zitat Zitat von stranger Beitrag anzeigen
    Eine noch bestehende FE der Klasse 3 berechtigt auch heute noch nur das Führen einer Zugmaschine mit maximal 7,5 to zGm.
    Wird ein einachsiger (!) Anhänger mitgeführt, so darf der eine zGm bis zum 1,5 fachen der zGm des Zugfahrzeugs haben. Das gilt auch noch heute!
    Im Übrigen ist das nur eine technische Beschränkung, keine fahrerlaubnisrechtliche. Denn für die FE Kl. 3 gab und gibt es keine Masschenbeschränkung für den Anhänger. Diese ergibt nur faktisch aus der Achslast für den erlaubten 1-Achs-Anhänger. Die Fahrerlaubnis selbst schränkt nur die zGm des Zugfahrzeugs und die Achsanzahl des Zugs ein

    VT, die ihre FE Kl. 3 in C1E umgetauscht haben, dürfen wie bereits erklärt, Zugfahrzeuge bis 7,5 to zGM fahren und maximal mit Anhänger insgesamt 12 to. zGm erreichen. Wobei hier noch zu beachten ist, dass die zGm des Anhängers nicht größer sein darf, als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.
    Danke für die schöne Erklärung... hätte ich nicht besser gekonnt.

    Zitat Zitat von stranger Beitrag anzeigen
    Grins. Doch, doch...
    Na dann bin ich aber froh.

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