Technische Veränderungen am Fahrzeug und Fahren ohne Fahrerlaubnis




Mit der Fahrerlaubnis der Klasse 4 dürfen nur Leichtkrafträder mit einer Geschwindigkeit bis 50 km/h benutzt werden. Wenn ein Besitzer durch technische Veränderungen erreicht, dass das Fahrzeug schneller fährt, so erlischt automatisch seine Fahrerlaubnis für das Gefährt.

Das kann auch der Fall sein, wenn die Geschwindigkeit sich erhöht, ohne dass technische Änderungen vorgenommen worden sind.

http://www.abc-recht.de/ratgeber/aut..._technisch.php