Warum ein Autofahrer freigesprochen werden musste, der morgens um 9 Uhr in seinem Fahrzeug bei laufendem Motor über sein Lenkrad gebeugt, fest schlafend, mit 1,75 Promille Alkohol angetroffen wurde steht hier:

Freispruch trotz Tiefschlafs im parkenden Fahrzeug mit laufendem Motor und 1,75 Promille Alkohol im Blut.