Formfehler?
Diskutiere Formfehler? im Abstandsverstoß Forum im Bereich Verkehrsüberwachung (Bußgeld, Verwarngeld, Punkte / Straftat); Mir ist ein Bußgeldbescheid ins Haus geflattert.
Bei einer Geschwidigkeit von 124 km/h habe ich den erforderlichen Abstand von 50 m unterschritten. Mein Abstand war ...
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Formfehler?
Mir ist ein Bußgeldbescheid ins Haus geflattert.
Bei einer Geschwidigkeit von 124 km/h habe ich den erforderlichen Abstand von 50 m unterschritten. Mein Abstand war nur 15 m, was weniger als 3/10 des Abstands ausmacht.
Ich rechne nun mit einer Geldbusse von 160€ und einem einmonatigen Fahrverbot.
Frage 1: Im Brief steht, dass die Tatzeit 09.15 Uhr war. Auf dem kleien Fotoausschnitt erkent man allerdings eine Uhrzeit von 07.15 Uhr.
Kann ich das Anfechten wg. "Formfehler"?
Frage 2: Es ist schon Ende Juni. Wenn ich mir aussuchen könte wann ich mein Führerschein abgebe, so würde ich ihn gerne am 28.07 für einen Monat abgeben. In der Zeit bin ich sowieso im Urlaub. Ich glaube aber dass die Mühlen der Justiz sehr lagsam mahlen, sodass ich bestimmt meine Strafe erst im Septemer o.ä. aufgebrummt ekomme. Dies wäre mir gar nicht recht, den ich brauche das Auto auf dem Weg zur Arbeit...
Wie lange dauert so ein Verfahren in der Regel?
Viele Dank u Gruß
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AW: Formfehler?
Moin Feierbiest,

Zitat von
Feierbiest
Mir ist ein Bußgeldbescheid ins Haus geflattert.
Das hört sich jetzt aber nach einem Anhörungsbogen an. Ansonsten stände dort schon der Tarif drauf.
Bei einer Geschwidigkeit von 124 km/h habe ich den erforderlichen Abstand von 50 m unterschritten.
Der erforderliche Abstand wäre 62 m.
Mein Abstand war nur 15 m, was weniger als 3/10 des Abstands ausmacht.
Das ist richtig gerechnet.
Ich rechne nun mit einer Geldbusse von 160€ und einem einmonatigen Fahrverbot.
Korrekt, plus 3 Punkte + 23,50 EUR Gebühren.
Frage 1: Im Brief steht, dass die Tatzeit 09.15 Uhr war. Auf dem kleien Fotoausschnitt erkent man allerdings eine Uhrzeit von 07.15 Uhr.
Kann ich das Anfechten wg. "Formfehler"?
Nein, das ist ein heilbarer Mangel.
Wenn ich um 09.15 Uhr allerdings nachweislich auf der Arbeit war, würde ich denen das wohl schreiben.
Frage 2: Es ist schon Ende Juni. Wenn ich mir aussuchen könte wann ich mein Führerschein abgebe, so würde ich ihn gerne am 28.07 für einen Monat abgeben. In der Zeit bin ich sowieso im Urlaub. Ich glaube aber dass die Mühlen der Justiz sehr lagsam mahlen, sodass ich bestimmt meine Strafe erst im Septemer o.ä. aufgebrummt ekomme. Dies wäre mir gar nicht recht, den ich brauche das Auto auf dem Weg zur Arbeit...
Wie lange dauert so ein Verfahren in der Regel?
Das könnte eventuell noch klappen, dann darfst du aber keine Spielchen spielen - s.o.
Wenn du den AHB ausfüllst und den Verstoß zugibst, wirst du den BGB wahrscheinlich schneller erhalten, als wenn du gar nicht antwortest.
Das Fahrverbot kannst du erst mit Rechtskraft, also 15 Tage nach Erhalt, antreten.
Du kannst aber der Behörde gegenüber auf Rechtsmittel verzichten, dann wird der Bescheid sofort rechtskräftig und du kannst das Fahrverbot antreten.
Ab Rechtskraft hast du 4 Monate Zeit, das Fahrverbot anzutreten, sofern du in den letzten 2 Jahren kein Fahrverbot hattest.
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