Wer auf einer kurvenreichen Strecke die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 40 km/h überschreitet, verliert den Schutz aus seiner Kaskoversicherung.

Eine Kaskoversicherung zahlt nicht immer. Im gesetz steht, dass bei grober Fahrlässigkeit die Versicherung nicht zu zahlen braucht.

Alles weiter dazu steht auf abc-recht.de:

http://www.abc-recht.de/ratgeber/aut...schreitung.php