Voraussetzung für Versicherungsschutz ist u.a., dass der Fahrer für das Führen des versicherten Fahrzeugs auf öffentlichen Verkehrsflächen die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Welche Fahrerlaubnis für welches KFZ erforderlich ist ergibt sich aus der Straßenverkehrszulassungsordnung.
Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz in der KFZ-Haftpflicht- und Kaskoversicherung