Ein bedeutender Schaden im Sinne der Entziehung der Fahrerlaubnis liegt erst ab 1.250,00 EUR vor.
Das Landgericht Zweibrücken hat entschieden, die Grenze müsse allmählich höher gesetzt werden. Man könne erst bei einem Betrag ab 1.250,00 EUR, also knapp 2.500,00 DM, einen bedeutenden Schaden annehmen.

http://www.abc-recht.de/ratgeber/aut...laubnis_03.php