Entziehung der Fahrerlaubnis bei unerlaubtem Entfernen erst bei Schäden von mindestens 1.250,00 EUR
Diskutiere Entziehung der Fahrerlaubnis bei unerlaubtem Entfernen erst bei Schäden von mindestens 1.250,00 EUR im Unfälle, Schäden, Diebstahl Forum im Bereich Führerschein und Verkehrsrecht; Ein bedeutender Schaden im Sinne der Entziehung der Fahrerlaubnis liegt erst ab 1.250,00 EUR vor.
Das Landgericht Zweibrücken hat entschieden, die Grenze müsse allmählich höher ...
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Entziehung der Fahrerlaubnis bei unerlaubtem Entfernen erst bei Schäden von mindestens 1.250,00 EUR
Ein bedeutender Schaden im Sinne der Entziehung der Fahrerlaubnis liegt erst ab 1.250,00 EUR vor.
Das Landgericht Zweibrücken hat entschieden, die Grenze müsse allmählich höher gesetzt werden. Man könne erst bei einem Betrag ab 1.250,00 EUR, also knapp 2.500,00 DM, einen bedeutenden Schaden annehmen.
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Entziehung der Fahrerlaubnis bei unerlaubtem Entfernen erst bei Schäden von mindestens 1.250,00 EUR
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