Keine Entziehung der Fahrerlaubnis bei geringem Schaden

Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Schaden bis 1.200,00 EURO, Fahrverbot statt Entziehung der Fahrerlaubnis

Eine immer wieder auftretende Streitfrage ist es, ob nach einem Verkehrsunfall die Fahrerlaubnis sofort zu entziehen ist, wenn der Schädiger sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt.