Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone - VZ 292-40 StVO

Diskutiere Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone - VZ 292-40 StVO im Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr Forum im Bereich Führerschein und Verkehrsrecht; Kann man Zeichen 292-40 StVO (eingeschränktes Haltverbot für eine Zone) auch zur Markierung eines Wendehammers nutzen ??? Oder ist es so dass dieses Zeichen nur ...

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  1. #1
    Achilles

    Frage Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone - VZ 292-40 StVO

    Kann man Zeichen 292-40 StVO (eingeschränktes Haltverbot für eine Zone) auch zur Markierung eines Wendehammers nutzen ??? Oder ist es so dass dieses Zeichen nur bei großflächigeren Gebieten zum Tragen kommt wie z.B. das Zone 30 Schild ??????
    Wo kann man das ggfls. nachlesen???????

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  2. #2
    lehevo

    AW: Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone - VZ 292-40 StVO

    Hi,

    wenn ich ehrlich bin, ist mir das Zeichen noch nie aufgefallen bzw. ich wüsste nicht, wo sowas steht.
    Warum sollte das nicht für eine komplette Sackgasse mit Wendehammer benutzt werden?
    Der StVO kann ich nur folgendes entnehmen:
    Mit diesen Zeichen werden die Grenzen der Haltverbotszone bestimmt.
    Das Verbot gilt für alle öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des durch die Zeichen 290 und 292 begrenzten Bereichs, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen angeordnet oder erlaubt sind. Durch ein Zusatzschild kann die Benutzung einer Parkscheibe oder das Parken mit Parkschein vorgeschrieben oder das Parken auf dafür gekennzeichneten Flächen beschränkt werden, soweit es nicht dem Ein- oder Aussteigen oder dem Be- oder Entladen dient.
    § 41 StVO

  3. #3
    Kappes76

    AW: Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone - VZ 292-40 StVO

    Ich bin auch der Meinung, das man das Zonenschild nehmen kann, spart sogar dann die ganzen Halteverbotsschilder, die ja nur für die Straßenseite gelten, an der diese dann stehen.

  4. #4
    Achilles

    AW: Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone - VZ 292-40 StVO

    Ich will aber nur den Wendehammer damit Beschildern, nicht die Sackgasse.

  5. #5
    lehevo

    AW: Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone - VZ 292-40 StVO

    Zitat Zitat von Achilles Beitrag anzeigen
    Ich will aber nur den Wendehammer damit Beschildern, nicht die Sackgasse.
    Wie, du willst? Bist du Schilderaufsteller oder beim Verkehrsamt

    Wo ist denn der Unterschied, ob da ein Zonenhalteverbot Anfang + Ende oder das und dann das steht? Diese Schilder werden doch meistens in Wendehammern benutzt.

  6. #6
    Kappes76

    AW: Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone - VZ 292-40 StVO

    Zitat Zitat von lehevo Beitrag anzeigen
    Wo ist denn der Unterschied, ob da ein Zonenhalteverbot Anfang + Ende oder das 286-Anfang und dann das 286-Ende steht? Diese Schilder werden doch meistens in Wendehammern benutzt.
    Wieviele Straßenseiten hat denn ein Wendehammer?
    Nach jedem Knick müsste ja dann wiederholt werden. Mit dem Zonenschild sparst du dir aber die ganzen 286-Schilder ein.

  7. #7
    lehevo

    AW: Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone - VZ 292-40 StVO

    Zitat Zitat von Kappes76 Beitrag anzeigen
    Wieviele Straßenseiten hat denn ein Wendehammer?
    Nach jedem Knick müsste ja dann wiederholt werden. Mit dem Zonenschild sparst du dir aber die ganzen 286-Schilder ein.
    Ich ging jetzt von einem runden Wendehammer ohne Knick aus
    Ist doch dann nur eine Straßenseite

    Aber mit Knicks stell mal das Zonenhalteverbot auf

  8. #8
    Achilles

    Ausrufezeichen AW: Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone - VZ 292-40 StVO

    Zitat Zitat von lehevo Beitrag anzeigen
    Ich ging jetzt von einem runden Wendehammer ohne Knick aus
    Ist doch dann nur eine Straßenseite

    Aber mit Knicks stell mal das Zonenhalteverbot auf
    Die Regelung bei VZ 292-40 StVO gilt für alle öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des durch die VZ 292-40 StVO begrenzten Bereichs, also für
    -Fahrbahn
    -Seitenstreifen (Lade- und Parkbuchten)
    -platzartige Flächen
    Dazu muss man aber alle Zu- und Abfahrten der Zone beschildern.
    Und auch bei einer Wendeschleife (runden Wendehammer) müssen 3 VZ 286 StVO oder 283 StVO angebracht werden denn man wechselt auf eine anderen Straßenseite und Haltverbote (VZ 283,286 StVO) sind doch nur auf der Straßenseite gültig wo sie aufgestellt sind. (Hab ich auch so gehört und gelernt)

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