Der Bundesgerichtshof stellt klar: Doppelter Regress bei Trunkenheits- fahrt und Unfallflucht

Wer nach einer Trunkenheitsfahrt eine Unfallflucht begeht, verletzt gegenüber seiner Haftpflichtversicherung Obliegenheiten vor und nach dem Versicherungsfall, so dass die Versicherung doppelt, d.h. bis zu 10.000 EUR Regress nehmen kann.
So auf den Seiten von abc-recht.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.09.2005, Az.: IV ZR 216/04

Kommentiert von Herrn Rechtsanwalt
Dr. Klaus van der Velden
22.06.2006