Deutscher Bußgeldbescheid im EU-Ausland

Diskutiere Deutscher Bußgeldbescheid im EU-Ausland im Bußgeld, Verwarngeld / Punkte in Flensburg Forum im Bereich Führerschein und Verkehrsrecht; Hallo Alle! Wer hat Wissen, Zeit und Lust mir zu antworten? Mein Dank wir demjenigen ewig folgen!! Ein Bekannter, wohnhaft in Polen, hat mit seinem ...

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  1. #1
    Aufsee und Vorgericht

    Deutscher Bußgeldbescheid im EU-Ausland

    Hallo Alle!



    Wer hat Wissen, Zeit und Lust mir zu antworten? Mein Dank wir demjenigen ewig folgen!!



    Ein Bekannter, wohnhaft in Polen, hat mit seinem polnischen Auto in Deutschland im Halteverbot gestanden, der Bußgeldbescheid wurde von der zuständigen Stelle nach Polen zu meinem Bekannten geschickt. OWi 25€, Kosten d. Verfahrens 20€.

    Macht zusammen 45€ ---> Nun besagt aber das Vollstreckungsabkommen dass Bußgelder erst ab einer Höhe von 70€ eingetrieben werden!


    Kann mein Bekannter den Bußgeldbescheid getrost ignorieren? Würde da noch was kommen oder ihm bei der erneuten Einreise nach Deutschland Probleme bereiten?

    Sonst was zu beachten?



    UND: Ist die Sache nicht schon verjährt wenn die OWi im Januar geschehen war, der Bußgeldbescheid aus'm Mai ist?!?





    DaaAAAANKE!

    •    

      MisterAd


        
       

  2. #2
    lehevo

    AW: Deutscher Bußgeldbescheid im EU-Ausland

    Moin,

    Nun besagt aber das Vollstreckungsabkommen dass Bußgelder erst ab einer Höhe von 70€ eingetrieben werden!
    Richtig. Das heißt aber nicht, dass man unter 70 EUR keine Rechnung schicken darf.
    Nur eingetrieben wird es eben nicht. (Obwohl ich nicht weiß, ob D + PL nicht eventuell ein anderes Abkommen haben).

    Kann mein Bekannter den Bußgeldbescheid getrost ignorieren?
    Nein, denn dann wird er rechtskräftig und beim nächsten Besuch in D kann es eingetrieben werden.
    Er muss Einspruch einlegen - wenn es denn überhaupt ein Bußgeldbescheid ist.
    Denn den dürfen sie nur ausstellen wenn sie wissen, dass dein Bekannter auch gefahren ist. Und bei Parkverstößen ist das schwer nachzuweisen.

    Normal hätte das so laufen müssen:
    Dein Bekannter bekommt ein Verwarngeldangebot über EUR 25,00 (für das Falschparken).
    Wenn er nicht bezahlt, wird nach Ablauf der 3 Monaten das Verfahren eingestellt und der Halter erhält einen Kostenbescheid, den er auch bezahlen muss.
    Ein deutscher Halter hätte dafür EUR 18,50 bezahlen müssen (15,00 Kosten des Verfahrens, 3,50 EUR für die Postzustellungsurkunde). Nach Polen ist das Port höher, da können es auch die genannten 20 EUR werden.

    Ist das vielleicht sogar so abgelaufen? Oder hat er wirklich einen Bußgeldbescheid bekommen?

    UND: Ist die Sache nicht schon verjährt wenn die OWi im Januar geschehen war, der Bußgeldbescheid aus'm Mai ist?!?
    Ja, die Tat wäre nach 3 Monaten verjährt. Aber bei uns gibt es eben im ruhenden Verkehr die sogenannte Halterhaftung. Und die wird erst nach Ablauf der 3 Monaten rausgeschickt.

    Ich weiß aber nicht, wann das verjährt.



    Nebenbei: Wenn man ein Parkticket bekommt, welches über 18,50 EUR kostet, wäre man also gut bedient, wenn man einfach nicht zahlt. Dann kommt nach Ablauf der Verjährungsfrist i.d.R. der Kostenbescheid über 18,50.
    Einige Behörden erlassen zwar einen Bußgeldbescheid, der kommt aber nur durch, wenn man sich nicht wehrt.

  3. #3
    Aufsee und Vorgericht

    AW: Deutscher Bußgeldbescheid im EU-Ausland

    Oh, wie schön, jemand der nicht nur seinen Senf dazugibt sondern produktiv ist!
    Selten im WWW, Danke!

    Könnten wir jetzt einen Widerspruch einlegen weil wir erstmal auf einen Anhörungsbogen bestehen wollen, wird dadurch der Bußgeldbescheid nichtig?

  4. #4
    lehevo

    AW: Deutscher Bußgeldbescheid im EU-Ausland

    Zitat Zitat von Aufsee und Vorgericht Beitrag anzeigen
    Könnten wir jetzt einen Widerspruch einlegen weil wir erstmal auf einen Anhörungsbogen bestehen wollen, wird dadurch der Bußgeldbescheid nichtig?
    Hat er denn wirklich einen Bußgeldbescheid bekommen oder ist es nur die "Halterhaftung" gem. § 25a StVG ?
    Kannst du mal alle aufgeführten Paragraphen posten?

    Wenn es denn wirklich ein Bußgeldbescheid ist, sollte er unbedingt sofort Einspruch einlegen. Ich würde es mit der Begründung machen, dass ich nicht weiß, wer den Wagen dort geparkt hat.

    Wenn es aber der Kostenbescheid ist entweder zahlen (aber nicht das Verwarngeld, das ist verjährt) oder aussitzen und sich nicht in D erwischen lassen.

  5. #5
    Aufsee und Vorgericht

    AW: Deutscher Bußgeldbescheid im EU-Ausland

    Das Ding trägt wirklich die Überschrift *Bußgeldbescheid*

    ...Ordnungswidrigkeit nach $24

    weiter unten:

    ...wird gegen sie eine Geldbuße festgesetzt §27 OWiG)
    Dass er gefahren war wird sich nicht leugnen lassen, Zeugen haben es dem Polizisten erzählt.

    Und in D nicht erwischen lassen ist unwahrscheinlich, er kommt jetzt öfter... um nicht zu sagen oft.
    Ist die Geldbuße wirklich verjährt? Würde und schon freuen wenn wir den Preis etwas drücken könnten.
    Woanders hab ich gelesen dass Bußgeldbescheide per (gelbem Umsschlag) Einschreiben versandt werden. Der in Polen kam normal per Post und niemand kann beweisen dasws er wirklich kam. Auch eine Möglichkeit, wenn das mir alles nur nicht so unsicher wäre...

  6. #6
    lehevo

    AW: Deutscher Bußgeldbescheid im EU-Ausland

    Zitat Zitat von Aufsee und Vorgericht Beitrag anzeigen
    Das Ding trägt wirklich die Überschrift *Bußgeldbescheid*
    Ok, wenn er als Fahrer bekannt ist, ist der Bußgeldbescheid auch rechtens.
    Dann kommt das mit den Gebühren auch hin, denn die betragen immer 20 EUR + 3,50 für den gelben Umschlag (Postzustellungsurkunde). Der gelbe Umschlag fiel ja weg.

    Ist die Geldbuße wirklich verjährt? Würde und schon freuen wenn wir den Preis etwas drücken könnten.
    Naja, das kann man leider nicht immer so genau sagen. Es reicht, wenn in der Akte eine Anhörung angeordnet wurde - sie muss nicht beim Empfänger eintreffen. Dann wäre die Verjährung unterbrochen und beginnt von vorn.
    Das Verwarngeldangebot ist gleichzeitig die Anhörung. Wenn das also angenommen im März angeordnet worden wäre, würden die 3 Monate wieder ab März zählen.
    Dann hat die Behörde wieder 3 Monate Zeit, den Bußgeldbescheid zu erlassen.
    Es gibt auch noch andere verjährungsunterbrechende Maßnahmen, wie z.Bsp. Umzug, vorläufige Einstellung wegen Abwesenheit usw.

    Und in D nicht erwischen lassen ist unwahrscheinlich, er kommt jetzt öfter... um nicht zu sagen oft.
    Naja, dann vielleicht lieber bezahlen?
    Oder mal freundlich beim Sachbearbeiter nachfragen, warum die nach Eintritt der Verjährung noch was rausschicken. Dann bekommt man entweder die Antwort, weil blablabla, was also die Verjährung unterbrochen hat, oder mit Glück wird es eingestellt.
    Oder man fragt dann, warum man denn kein Verwarngeldangebot bekommen hat. Selbstverständlich hätte man das bei Erhalt sofort bezahlt.
    Mit Glück verzichten sie dann ja auf die Gebühren. Müssen sie aber nicht. Niemand hat ein Recht auf ein Verwarngeldangebot.

    Allerdings gibt man mit einem Anruf ja zu, dass man den Bescheid erhalten hat.
    Ich bin mir nicht sicher, ob der überhaupt Bestand hat, weil er ja eben nur mit normaler Post gekommen ist.

  7. #7
    Aufsee und Vorgericht

    AW: Deutscher Bußgeldbescheid im EU-Ausland

    Das sind doch mal Informationen!

    So... Klar und sachlich. Daaaanke!
    Ich hatte in mehreren Foren gefragt, die meisten wissen wohl was da für Blabla entsteht...

    Wir werden wohl zahlen, hier in Berlin bringt es nix mit Sachbearbeitern zu sprechen, das weiss ich aus Erfahrungen. Und am Ende hat man nichts schriftlich und ist der Dumme.
    Wir haben uns an einigen Stellen falsch verhalten, weiss ich jetzt, verbuchen wa als Lehrgeld - nächstes mal gibts nix!

    Danke an alle die sich bemüht haben und ganz besonders an lehevo!!

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